Normen und Vorschriften
DIN EN 15193-1/A1 Energetische Bewertung von Gebäuden – Einspruchsfrist bis 15. Januar 2020
DIN EN 15193-1/A1 “Energetische Bewertung von Gebäuden - Energetische Anforderungen an die Beleuchtung - Teil 1: Spezifikationen, Modul M9; Deutsche und Englische Fassung EN 15193-1:2017/prA1:2019" wird als Ausgabe Dezember 2019 erscheinen.
Teil 3:
Teil 3 der Normenreihe legt die Berechnungsverfahren der zu erwartenden Beleuchtungsstärken, Tageslichtquotienten, Nutzungszeiten und Nutzbelichtungen für bestimmte Punkte eines Innenraumes auf der Basis der in DIN 5034-2 angegebenen Zusammenhänge fest. Dabei wird von den verschiedenen bekannten Berechnungsverfahren jeweils ein in der Praxis hinreichend bewährtes Berechnungsverfahren empfohlen, um sicherzustellen, dass die Ergebnisse von Tageslichtberechnungen vergleichbar sind.
Teil 5:
Teil 5 der Normenreihe legt die einheitliche Messung des Tageslichtes in Innenräumen fest. Damit ist es möglich, tageslichttechnische Projektierungen und die Einhaltung zugesicherter oder vorgeschriebener Werte zu überprüfen. Nach der Überarbeitung enthält Teil 5 nun auch Festlegungen zum Messraster sowie ein beispielhaftes Messprotokoll.
Teil 6:
Teil 6 der Normenreihe beschreibt für Räume mit Dachoberlichtern eine schnelle, überschlägige Dimensionierung des zweckmäßigen Anteils der lichtdurchlässigen Fläche an der Gesamtfläche der Decke. Ein vereinfachter Vergleich verschiedener Oberlichtformen wird ermöglicht. Damit kann eine zunächst überschlägige, aber für die Planung der Dachkonstruktion oft ausreichende Festlegung erfolgen.
Stellungnahmen zu allen Teilen der Normenreihe werden bis zum 22. Januar 2020 erbeten:
- vorzugsweise online im Norm-Entwurfs-Portal von DIN unter din.de/go/entwuerfe;
- oder als Datei per E-Mail an fnl@din.de möglichst in Form einer Tabelle. Die Vorlage dieser Tabelle kann im Internet unter din.de/go/stellungnahmen-norm-entwuerfe abgerufen werden;
- oder in Papierform an den DIN-Normenausschuss Lichttechnik (FNL).