
Energiewende: Braunkohlekraftwerk Buschhaus stillgelegt
Der Rubel rollt auch ohne Strom
Das Kraftwerk Buschhaus hat seinen Volllastbetrieb eingestellt. Bis 2020 wird es als Reserve vorgehalten, danach folgt die Demontage. Bei denEigentümern klingeln jetzt die Kassen – ein Lehrbeispiel für die krummen Wege der Energiewende.
Laut Vertrag darf EPH die Tagebaue und Kraftwerke unbefristet betreiben. Das ist dem Unternehmen bewusst. Im Geschäftsbericht 2014 liest man deshalb sehr langfristige Ziele:
"Rekultivierungen für das Bergwerk Profen von Mibrag sollen laut Plan im Jahre 2030 beginnen und für das Bergwerk Vereinigtes Schleenhain von Mibrag im Jahre 2040. Wir gehen davon aus, den Rekultivierungsplan für das Bergwerk Profen mit Bargeld aus unserem laufenden Betrieb zu finanzieren. Wir erwarten, nach 2030 mit der Akkumulation von erheblichen Barreserven zu beginnen, um den Rekultivierungsplan für das Bergwerk Vereinigtes Schleenhain zu finanzieren."
Keine Rücklagen bis 2030, Rekultivierung erst ab 2030 bzw. 2040, Finanzierung ab 2030 aus dem laufendem Betrieb – das bedeutet, die Kraftwerke müssen immer weiter arbeiten. Denn statt Rücklagen zu bilden, will EPH bis 2030 so viel Gewinn wie möglich aus den Kraftwerken und Tagebauen ziehen.
Anschließend muss der Gewinn aus dem Kraftwerksbetrieb auch für die Rekultivierung reichen. Eine Rekultivierung dauert Jahrzehnte. Damit ist klar, mit welcher Kraftwerkslaufzeit die Investoren offiziell planen.
Dass sie viel kürzer sein wird, weiß EPH. Denn die Bundesregierung muss die Klimaziele erreichen und den CO2-Ausstoß reduzieren. Deshalb kann sich EPH die vorzeitige Abschaltung der behördlich genehmigten Kraftwerke im Lausitzer Revier doppelt und dreifach vergolden lassen.
Ob am Tag X noch Rücklagen für die Rekultivierung auf den Konten liegen, ist eine andere Frage. Zur Not springt der Steuerzahler ein.