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Energiewende

Bundesrat billigt neue Vorgaben für Smart Meter

22.05.2023

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung des digitalen Neustarts der Energiewende zugestimmt. Ziel ist es, die Installation intelligenter Stromzähler einfacher und schneller zu gestalten, indem bürokratische Hürden reduziert werden.

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Bei der Sitzung am 12.5.2023 hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz gegeben, das zuvor vom Bundestag verabschiedet wurde und den digitalen Neustart der Energiewende vorantreiben soll. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Einbau intelligenter Strommessgeräte, auch bekannt als Smart Meter, zu beschleunigen. Durch die Implementierung dieser Systeme wird angestrebt, Energie effizienter und kostengünstiger zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Haushalte sollen künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr für einen Smart Meter bezahlen müssen.

Das Gesetz enthält verbindliche Zielvorgaben für den Rollout von Smart Metern bis zum Jahr 2030. Die Betreiber der Messstellen sind verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit intelligenten Stromzählern auszustatten.

Ab dem Jahr 2025 besteht eine verpflichtende Einbauregelung für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 kWh oder einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW. Bis zum Jahr 2030 sollen alle betroffenen Verbraucher mit Smart Metern ausgestattet sein. Selbst Haushalte mit einem geringeren Stromverbrauch haben ebenfalls das Recht, einen intelligenten Stromzähler einzubauen.


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