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Betriebsführung: Keine Rückstellungen für künftige Zusatzbeiträge eines Handwerksbetriebs

Bundesfinanzhof untersagt Bildung von Rücklagen

27.06.2017

In einer aktuellen Entscheidung verbietet der Bundesfinanzhof, dass Handwerksbetriebe Rückstellungen für Zusatzbeiträge bilden. Das gilt auch dann, wenn die Beiträge nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet worden sind.

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BFH, Urteil vom 5. April 2017, Az. X R 30/15, veröffentlicht am 21. Juni 2017


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Autor
Name: Antje Schubert