Leseranfrage
Blitzschutz bei fliegenden Bauten
Wie ist der Blitzschutz zu realisieren, wenn außerhalb von Gebäuden eine Veranstaltung durchgeführt wird? Mit dieser Frage beschäftigen sich einer unserer ep-Leser und unser Autor W. Weigt. Passend zum Thema geht es im aktuellen ep 04/2018 um Blitzschutz für Seilbahnen.
Variante 1: Fangeinrichtung (Fangleitungen, Fangspitzen), Ableitungen auf/am „Groundsupport“ und Erdungsanlage (z. B. Vertikalerder) und Blitzschutz-Potentialausgleich.
Variante 2: Fangmasten und Erdungsanlage sowie Blitzschutz-Potentialausgleich. Maßnahmen für den Personenschutz. Mit der Auffassung des Fragenstellers, dass die Erstellung eines klassischen Blitzschutzes aufgrund des Aufwands und rechtlicher Probleme praktisch nie möglich scheint, gehe ich nicht konform. Grundsätzlich sind Blitzschutzmaßnahmen möglich. Der Umfang des Errichtens oder der Verzicht auf eine Errichtung werden jedoch durch verlangte Sicherheit und Wirtschaftlichkeit bestimmt (siehe hierzu die Ausführungen zum Risiko zu Beginn dieser Antwort).
Hinsichtlich der Sicherheit ist natürlich auch der Personenschutz zu betrachten. Meist ist dieser die wesentliche Komponente bei der Entscheidung bezüglich zu errichtender Blitzschutzmaßnahmen.
Fällt die Entscheidung auf einen Verzicht „technischer“ Blitzschutzmaßnahmen, so sind in jedem Fall Verhaltensregeln für die Personen zu treffen und zu praktizieren. Darunter sind z. B. die Evakuierung von Personen in gegen schädigende Blitzeinwirkungen gesicherte Räume oder Unterstände zu verstehen. Auf keinen Fall sollen die Personen im offenen freien Gelände verbleiben.
Derartige Maßnahmen sind bereits bei der Annäherung (Vernehmen von Donner) eines Gewitters zu treffen. Mit der Maßnahme „Abbruch der Veranstaltung“ als Verhaltensweise wäre auch ein Personenschutz gewährleistet.

