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Regenerative/Alternative Energien | Photovoltaik | Betriebsführung | Finanzen/Steuern | Recht

PV-Anlagen

Bessere Konditionen für Eigenstromerzeugung

22.05.2023

Die überarbeitete Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bietet den Besitzern von Haus-PV-Anlagen seit Beginn des Jahres vorteilhaftere Rahmenbedingungen. Die Neufassung umfasst eine erweiterte Förderung, höhere Vergütungssätze sowie den Abbau bürokratischer Hürden und die Abschaffung von Steuern.

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  •     bei bis zu 10 kW Leistung 8,2 Cent pro kWh,
  •     bei 10 bis 40 kW Leistung 7,1 Cent pro kWh
  •     bei 40 bis 100 kWLeistung 5,8 Cent pro kWh

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:

  •     bei bis zu 10 kW Leistung 13,0 Cent pro kWh,
  •     bei 10 bis 40 kW Leistung 10,9 Cent pro kWh,
  •     bei 40 bis 100 kW Leistung 10,9 Cent pro kWh

Um eine dauerhaft erhöhte Vergütung zu erhalten, müssen die Anlagen vor ihrer Inbetriebnahme und jährlich bis zum 30. November als Vollvergütungsanlagen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bringt Verbesserungen mit sich

Martin Brandis, ein Energieexperte der Verbraucherzentrale, betont jedoch, dass es für die meisten Verbraucher wirtschaftlich am vorteilhaftesten ist, ihren selbst erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen. Es besteht auch die Möglichkeit, beispielsweise eine kleine Anlage mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil und eine große Anlage zur Vollvergütung zu kombinieren.


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