Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Berührungsschutz an Kammschienen
Wie ist der Berührungsschutz u. a. bei Unterverteilern geregelt?
Wenn in Ausnahmefällen nicht freigeschaltet werden kann, dann darf auch eine Elektrofachkraft nur unter festgelegten Bedingungen (siehe DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [3] und DGUV Vorschrift 3 [4]) Arbeiten an und in der Nähe spannungsführender Teile durchführen.
Eines sei jedoch angemerkt: Sammelschienen sollten stets so „abgeschnitten“ werden, dass keine scharfen Kanten entstehen, die Isolationsfehler an der Aderisolierung hervorrufen können oder eine Verletzungsgefahr beim Arbeiten hervorrufen können.
Ausnahmen. Eine kleine Abweichung von meinen Ausführungen kann sich in Schaltschränken ergeben, zu denen nur Elektrofachkräfte Zugang haben, in denen aber eine Sollfunktion wiederhergestellt werden muss, z. B. Wiedereinschalten eines Leitungsschutzschalters im Schrank, der nur bei geöffneter Schaltschranktür betätigt werden kann. In solchen Fällen kann eine Endkappe an Kammschienen notwendig werden, um die „Fingersicherheit“ z. B. beim Betätigen des Leitungsschutzschalters zu gewährleisten. Wohlgemerkt, das ist nicht zutreffend für einen Verteiler mit Zwischenabdeckung, welche den Schutz gegen direktes Berühren erfüllt.
Autor: W. Hörmann
Quellen
[1] Hörmann, W.: Berührungsschutz an einer Klimaanlage; Leseranfragen, Elektropraktiker, Berlin 74 (2020) 3; S. 171173.