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Elektrotechnik | Recht

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Befähigung zu Elektroarbeiten

11.07.2023

Kann ein Arbeitgeber einer gemeinnützigen Gesellschaft verlangen, dass angestellte Elektromeister auch Elektroarbeiten in den Mietobjekten des Trägers ausführen und ortsveränderliche Geräte prüfen müssen?

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  1. Handelt es sich um eine Instandhaltung der elektrischen Anlage?

  2. Handelt es sich um eine Neuerrichtung, Änderung oder Erweiterung der elektrischen Anlage?

Bei dem Punkt 1 kann der Anfragende als Ausbilder/Elektromeister, mit aktuellen Kenntnissen der Regelwerke, zum Einsatz gelangen.

Mit dem Punkt 2. gehen viele Grundvoraussetzungen einher, die erfüllt werden müssen, wenn es sich bei der Einspeisung des Mietobjektes nicht um ein eigenes Versorgungsnetz handelt.

Da der Leser, laut seiner Anfrage, vom VNB an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist, bedeutet dies für seinen Fall, dass er eine Eintragung in die Handwerksrolle benötigt.

Mit der ausgestellten Handwerkskarte muss der Anfragende eine Eintragung in das Installateurverzeichnis seines Verteilnetzbetreibers beantragen.

Erst nach erfolgter Eintragung und dem Besitz des Installateur-Ausweises, darf er rechtlich gesehen Neuerrichtung, Änderung oder Erweiterung einer elektrischen Anlage in den Mietobjekten vornehmen.

Fazit. Hier ist dem Anfragenden zu wünschen, dass der Arbeitgeber erkennt, dass sich seine Weigerungen, bestimmte Tätigkeiten nicht oder nicht ohne gesonderte Ergänzungen zu erfüllen, keinesfalls als querulatorisches Verweigern zu werten sind, sondern als Ausdruck seiner fachlichen Kompetenz und seines Verantwortungsbewusstseins, zu den eigenen Wissensgrenzen zu stehen, gesehen werden müssen. Gutes Gelingen dabei!

Autoren:  S. Euler, H. Hardt

Literatur

[1] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246); zuletzt geändert durch Art. 293 V v. 19. 6. 2020 I 1328.

[2] Euler, S.; Hardt, H.: Befähigung zu elektrotechnischen Arbeiten – Die Grenzen des Weisungsrechts, wenn es an der Organisation mangelt; Elektropraktiker, Berlin 74 (2020) 10, S. 752–754.

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.


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