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(Symbolbild: Michal Jarmoluk/pixabay.com)
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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Auskunft über erforderlichen Kurzschlussstrom

18.06.2019

Kann für eine Anlage der Wert des Kurzschlussstromes vom Energieversorger eingefordert werden?

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Für den Netzbetreiber sind solche Angaben allerdings für eine dauerhafte Festlegung nicht möglich. Verteilungsnetze sind nicht statisch. Im Betrieb erfolgen netztopologische Veränderungen, Schalthandlungen, Austausch von Kabeln mit unterschiedlichen Querschnitten, Netzverstärkungen, Maschenbildung oder -auflösung etc., wodurch sich zwangsläufig auch die Netzimpedanz ändert. Und damit auch die Ergebnisse einer vorherigen Berechnung.

Als Richtwert in Kabelnetzen der öffentlichen Versorgung im TN-System können für die Schleifenimpedanz je nach Netzverknüpfungspunkt Werte von 0,04 Ω bei Netzanschlüssen direkt an der Sammelschiene der Netzstation bis zu 0,3 Ω beim Muffenanschluss am Netzkabel angenommen werden.

Je nach Netzsystem, Netztopologie, innerstädtisch, Stadtrand oder Flächennetze können diese Werte weiter variieren.

Als erster Schritt sollte daher der größte Wert der Schleifenimpedanz im jeweiligen Netzgebiet erfragt werden. Führt eine Kurzschlussberechnung über die verwendete Planungssoftware mit diesem Wert nicht zu einem vertretbaren Ergebnis, muss beim Netzbetreiber der genaue Wert erfragt werden.

Autor: T. Haubner
Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.


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