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(Bild Smileus/stack.adobe.com)
Energietechnik | Energieerzeugung

Energiewende: Lobbyismus in der Atompolitik

Atomkonzerne erhalten Entschädigung

28.05.2018

Erst Laufzeitverlängerung, dann Atomausstieg, jetzt Entschädigungszahlung – die derzeitige Atompolitik trifft vor allem die Steuerzahler.

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Eine genaue Summe kann erst 2023 ermittelt werden. Erst dann stehen die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und die damit einhergehenden entgangenen Gewinne fest. Der Betreiber Eon geht bisher leer aus, weil Reststrommengen noch bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere AKW verteilt werden können. Der vierte im Bunde, EbBW, klagte nicht in Karlsruhe.

Energiekonzerne vs. Bunderegierung

Ein weiterer Teil der Atompolitik von Union und FDP landete ebenfalls beim obersten Gericht. Die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementsteuer (ep berichtete) muss nach einem Urteil von 2017 komplett zurückgezahlt werden. Sie wurde als rechtswidrig eingestuft und war als eine Art Kompensation für die zunächst beschlossene Laufzeitverlängerung von der CDU beschlossen worden. 6,285 Milliarden Euro müssen nun samt Zinsen zurückgezahlt werden.

Eine weitere Klage steht noch aus. Der schwedische Vattenfall-Konzern hat gegen die dauerhafte Stilllegung zweier AKW in Schleswig-Holstein vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington Beschwerde eingereicht. Als ausländischer Konzern ist es Vattenfall möglich, einen Prozess gegen die Bundesregierung vor dem ICISD anzustreben. 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz plus Zinsen fordert das Unternehmen von der Bundesregierung.


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Autor
Name: Ulrike Takácsy