Unerlaubte Telefonwerbung
100.000 Euro Strafe für E.ON und RegioCom Halle
Unerlaubte Werbeanrufe sind ohne Einwilligung des Verbrauchers bereits seit 2009 verboten. Im Auftrag des Stromkonzerns E.ON kontaktierte die RegioCom Halle GmbH dennoch Verbraucher, um ihnen einen Stromanbieterwechsel anzubieten. Beide Unternehmen müssen nun mit Konsequenzen rechnen.
Die Bundesnetzagentur wirft E.ON Energie Deutschland GmbH und der RegioCom Halle GmbH vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein. Vor dem Start der Telefonkampagne hätten beide Unternehmen prüfen sollen, ob eine rechtlich wirksame Einwilligungserklärung auch wirklich vorliegt. Gegen beide Unternehmen verhängte die Aufsichtsbehörde Bußgelder in Höhe von je 100.000 Euro, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind. Über einen möglichen Einspruch entscheide das Amtsgericht Bonn, heißt es.
Die Missachtung der gesetzlichen Regelungen kann als Ordnungswidrigkeit durch die Bundesnetzagentur geahndet werden. Bußgelder von bis zu 300.000 Euro kann die Bundesnetzagentur verhängen. Unterdrücken Unternehmen ihre Rufnummer bei Werbeanrufen, so kostet es diese ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Bis Juli 2017 verhängte die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder in Höhe von insgesamt 465.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung.