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Recht | Inf.- und Kommunikationstechnik | Telekommunikation

Unerlaubte Telefonwerbung

100.000 Euro Strafe für E.ON und RegioCom Halle

12.07.2017

Unerlaubte Werbeanrufe sind ohne Einwilligung des Verbrauchers bereits seit 2009 verboten. Im Auftrag des Stromkonzerns E.ON kontaktierte die RegioCom Halle GmbH dennoch Verbraucher, um ihnen einen Stromanbieterwechsel anzubieten. Beide Unternehmen müssen nun mit Konsequenzen rechnen.

Verbraucher wanden sich mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur, die unverzüglich Ermittlungen einleitete. Nachforschungen ergaben, dass die Werbeanrufe ohne erforderliche vorherige Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Eine Werbeeinwilligung ist nur dann wirksam, wenn für Verbraucher auf den ersten Blick klar erkennbar ist, für welche Produkte oder Dienstleistungen Unternehmen werben möchte. In diesem konkreten Fall waren die vorformulierten Einwilligungserklärungen rechtlich unwirksam.

Unseriöser Datenhandel

„Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen", ergänzt Homann. Weitere Prüfungen ergaben des Weiteren, dass die Kontaktdaten der Betroffenen von den Adresshändlern Brackmann Data & Communication Limited und der adpublisher AG stammen. Verbraucher sollen angeblich an diversen Gewinnspielen teilgenommen haben. Bei Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass Betroffene weder die genannten Internetseiten aufgerufen noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt hatten.

Fehlende Werbeeinwilligung

Die Bundesnetzagentur wirft E.ON Energie Deutschland GmbH und der RegioCom Halle GmbH vor, ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein. Vor dem Start der Telefonkampagne hätten beide Unternehmen prüfen sollen, ob eine rechtlich wirksame Einwilligungserklärung auch wirklich vorliegt. Gegen beide Unternehmen verhängte die Aufsichtsbehörde Bußgelder in Höhe von je 100.000 Euro, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind. Über einen möglichen Einspruch entscheide das Amtsgericht Bonn, heißt es. Die Missachtung der gesetzlichen Regelungen kann als Ordnungswidrigkeit durch die Bundesnetzagentur geahndet werden. Bußgelder von bis zu 300.000 Euro kann die Bundesnetzagentur verhängen. Unterdrücken Unternehmen ihre Rufnummer bei Werbeanrufen, so kostet es diese ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Bis Juli 2017 verhängte die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder in Höhe von insgesamt 465.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung.


Autor
Name: Aldina Hasanovic