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WhatsApp ist wichtiges Werkzeug in vielen Handwerksbetrieben (Bild: Liderina/stock.adobe.com)
Betriebsorganisation | Betriebsführung

Neue Datenschutzgrundverordnung

WhatsApp – teures Risiko für Handwerksbetriebe

25.05.2018

Seit heute gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). WhatsApp, als wichtiges Werkzeug von Handwerkern und Selbstständigen, ist ebenfalls betroffen. Bei Missachtung der neuen Regeln drohen empfindliche Strafen.

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WhatsApp ist nicht nur im privaten Gebrauch kaum noch wegzudenken. Auch viele Handwerker, Elektromeister und Co. nutzen den Messenger, um sich mit Bautrupps, dem Meister oder Kunden abzustimmen. In vielen Betrieben gehört das Kommunikationsmittel fest zum Arbeitsalltag, sodass sogar Dienst-Smartphones an die Mitarbeiter ausgegeben werden.

Weitergabe personenbezogener Daten nicht ohne Einwilligung

Mit dem Inkrafttreten der DSGVU könnte sich daraus ein teures Risiko für Handwerksbetriebe ergeben. „Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnt die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein, Marit Hansen. Die App greift auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer zu und nutzt die Kontaktdaten, um mit eigenen Servern abzugleichen, wer bereits bei WhatsApp registriert ist. Diesen Kontakten kann der Nutzer anschließend Nachrichten über WhatsApp senden. Und genau hier liegt der Haken. Durch die Prüfung sämtlicher Kontakte landen alle Angaben aus dem Adressbuch bei WhatsApp, auch wenn sie der Übermittlung niemals zugestimmt haben.


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Autor
Name: Ulrike Takácsy