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Elektrosicherheit | Gebäudetechnik

Leserkommentar: FI-Schutzschalter für Mischfrequenzen

"Wenn es den ersten Toten gegeben hat, ist das Geschrei groß!"

06.09.2016

Zum Artikel "FI-Schutzschalter für Mischfrequenzen" erreichte uns der Kommentar eines Lesers. Er schildert die Folgen der fehlenden Austauschpflicht für FI-Schutzschalter im Alltag.

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Jürgen Grundmann ist Elektroingenieur und verantwortliche Elektrofachkraft in einem mittelständischen Handwerksbetrieb der Kälte- und Klimatechnik. Wir veröffentlichen seinen Leserkommentar ungekürzt. (d. Red.) Sehr geehrte Redaktion, bereits in mehreren Ausgaben der Zeitschrift Elektropraktiker beschäftigten Sie sich mit der Problematik von FI-Schutzschaltern und verzerrten Sinuswellen (Oberwellen) durch Frequenzumrichter, Schaltnetzteile usw. Zusammenfassend kann man sicher festhalten, dass der Gesetzgeber keine generelle Austauschpflicht für FI-Schutzschalter Typ A gegen Typ F in Wohngebäuden vorgeschrieben hat. Auch im Artikel im Newsletter " FI-Schutzschalter für Mischfrequenzen" wird das von der "Initiative Elektro+" noch einmal bestätigt: "Eine Nachrüstpflicht für bestehende Wohngebäude gibt es nicht, ....". Es wird dann darauf verwiesen, dass der Betreiber von "elektrische Geräte mit modernen Steuerungen" im Haushalt selber dafür Sorge zu tragen hat, das vor der Inbetriebnahme solcher "moderner" Elektrogeräte mit "beispielsweise Frequenzumrichter für die stufenlose Drehzahlsteuerung in Waschmaschinen, Heizungs- und Wärmepumpen, Bohrhämmern, Staubsaugern oder Induktionskochfeldern" "die Schutzeinrichtungen der elektrischen Anlage vom Fachmann überprüfen und gegebenenfalls FI-Schutzschalter nachrüsten zu lassen" hat. Das stände ja auch so in der Bedienungsanleitung. Ich stelle mir gerade vor, wie meine Schwiegermutter (87) sich in einem Elektronikmarkt einen neuen, energieeffizienten Kühlschrank kauft und sich den anliefern und aufstellen lässt. Ich habe noch nie erlebt, dass die Ausliefer-Mitarbeiter des Elektronikmarktes "elektrotechnische Fachkräfte" waren und damit in der Lage wären, vor dem Anschluss des von ihnen gelieferten und aufgestellten/ angeschlossenen Elektrogerätes die oben genannte Überprüfung und Nachrüstung der vorhandenen Elektroinstallation vorzunehmen. Sie werden einfach den Schukostecker des Gerätes in die dafür vorgesehene Steckdose stecken, den Kühlschrank einschalten, sich die Lieferung und den Anschluss bestätigen lassen und gehen. Und meine Schwiegermutter ist dann der Meinung, sie hat ja das Gerät von einem "Fachmann" anschließen alles, da ist ja dann alles in Ordnung. Meine 87-jährige Schwiegermutter soll nun aber wissen, dass sie ja eigentlich noch einen Elektriker zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schutzmaßnahme bestellen muss. Das steht ja so in der Bedienungsanleitung. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die mögliche Fehlfunktion des FI-Schutzschalters Typ A ja nicht sofort beim ersten "neuen" Gerät zutage tritt, sondern die mischfrequentigen Fehlerströme ja kumulative wirken, es also erst beim 3., 4. oder 5. neuen Gerät zur Fehlfunktion des FIs kommt. Und in einem Mehrfamilienhaus muß ja nicht mal zwingend mein "neues" Elektrogerät die Ursache sein. Vielleicht war es die neue Waschmaschine vom Nachbarn. Ich halte die "Abschiebung" der Verantwortung auf den unwissenden Käufer der Elektrogeräte für äußerst gefährlich. Hier machen sich Hersteller, Verkäufer, Wohnungseigentümer, Fachgremien und der Gesetzgeber in unverantwortlicher Weise einen "schlanken Fuß"! Wenn es den ersten Toten gegeben hat, ist das Geschrei groß. Und am Ende ist meine 87-jährige Schwiegermutter auch noch selber Schuld, da sie im 7-sprachigen Handbuch auf Seite 194 nicht den kleingedruckten Hinweis zwischen dem polnischen und italienischen Text gelesen hat. P.S.: Bei einem Elektroherd ist es auch für einen Laien ersichtlich, dass für dessen Anschluss eine Elektrofachkraft notwendig ist, denn Elektroherde werden nicht anschlussfertig mit Schukostecker ausgeliefert. Nun erklären sie aber mal jemanden, dass er vor der Nutzung seines neuen Staubsaugers erst einmal einen Elektriker konsultieren muss! Das ist doch weltfremd!! Mit freundlichen GrüßenJürgen Grundmann In Verbindung stehende Artikel

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Name: Jürgen Winkler