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Betriebsführung und -Ausstattung

Sexistische Werbung

Vorsicht Sexismusfalle!

27.05.2016

Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen geraten immer wieder ins Visier des deutschen Werberats. Auch 2016 wurden mehrere Betriebe gerügt – wegen sexistischer Werbung.

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Wenn sich ein Handwerksbetrieb besonders bemüht, mit seiner Werbung aufzufallen, kann es passieren, dass er Post vom deutschen Werberat erhält. Denn jeder Bürger, der sich von einer Werbung in seinem sittlichen oder moralischen Empfinden gestört fühlt, darf sich beim Werberat beschweren. Der Werberat ist ein selbstverwaltendes Gremium der deutschen Werbewirtschaft. Seine Mitglieder prüfen jede Beschwerde. Wird eine Werbung beanstandet, fordert der Werberat das betroffene Unternehmen auf, sie zu ändern oder zu stoppen. Ignoriert das Unternehmen die Aufforderung, folgt Stufe zwei: Die Rüge. Sie ist das schärfste Schwert des Werberats – juristisch belanglos, aber für den Ruf des Unternehmens nicht immer zuträglich. Denn der Werberat schickt die Namen der gerügten Unternehmen an alle Medien. Das ist dann nicht unbedingt die Öffentlichkeit, die man mit der Werbung erreichen wollte.


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Autor
Name: Jürgen Winkler