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Betriebsführung und -Ausstattung | Inf.- und Kommunikationstechnik | Recht

Störerhaftung

Von der Regierung lernen heißt tricksen lernen

02.06.2016

Vor drei Wochen sorgte die Bundesregierung für eine Überraschung. Sie erklärte feierlich, die Störerhaftung abzuschaffen. Jubel bei der Netzgemeinde. Leider zu früh.

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Am 11. Mai feierten sich die Netzexperten der Regierungsfraktionen, als hätten sie auf einen Schlag alle Probleme des Weltfrieden, der Klimaerwärmung und der CSU gelöst. "Wir schaffen die Störerhaftung ab!", schmetterten sie jedem ins Ohr, der ihnen über den Weg lief. Das klang super. Es fehlte nur noch eine Kleinigkeit: das geänderte Gesetz. Der liegt nun vor (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes, hier als PDF). Darin wird § 8 geändert.  Bisher waren nach § 8, Absatz 1, Provider von der Haftung für Handlungen ihrer Kunden befreit. Wen jemand über einen Anschluss der Telekom Musik saugte, wurde nicht die Telekom vor Gericht gestellt. Mit der Änderung soll die Haftungsfreistellung nach § 8 auf alle WLAN-Anbieter ausgedehnt werden:  "Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.“ Das heißt: Ich öffne mein privates WLAN für Gott und die Welt, Nachbar Kasuppke loggt sich bei mir ein, lädt verbotenen Content herunter – is mir egal.


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Autor
Name: Jürgen Winkler