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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Vom Kurzschlusslichtbogen getroffen

05.04.2017

Im Zuge der Freischaltung von Speiseleitungserdkabeln (Spannungsebene 15 kV) waren Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Sie führten zum Unfall eines Monteurs.

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Die Mitarbeiter im Fahrleitungsbau sollten gemäß VDE 0105-100 Abschnitt 6.2.4.3.102 an der Übergangsstelle der Freileitung zum Erdkabel zwei Speiseleitungen bahnerden. Am Freileitungsmast einer Bahnenergieleitung, an dem das Erdkabel als Steigeleitung am Mast hinaufführt, am Kabelendverschluss endet und dann als Freileitung weitergeführt wird, war die Erdung vorgesehen. Die Erdungsklemme musste dafür in die Freileitung eingehängt werden. Der Mitarbeiter erhielt vor Ort vom Anlagenverantwortlichen mündlich den Auftrag, die Speiseleitung auszuschalten. Mit seinem Kollegen stieg er den Mast hinauf. Mit Haltegurt gesichert und den Mindestabstand von 1,5 Metern zum nächstgelegenen aktiven Teil einhaltend, begannen sie, die Erdung vorzubereiten. Sie brachten die mastseitigen Erdungsklemmen an, steckten die leistungsseitige Klemme auf die Erdungsstange und begannen sie auszuteleskopieren.

Mit Erdungsstange in der Gefahrenzone

Die Monteure sollten am Mast eingehängt warten, da vor Anbringen der Erdungseinrichtung an der Freileitung zunächst die Spannungsfreiheit an beiden Speiseleitungen mit einem einpoligen Hochspannungsprüfer festgestellt werden sollte. Beim Auseinanderziehen der teleskopierbaren Erdungsstange, auf die das Erdseil bereits aufgesteckt war, passierte der Unfall. Einer der Monteure geriet in die Gefahrenzone im Bereich des Kabelendverschlusses der Speiseleitung, die als freigeschaltet gemeldet war. Der Monteur wurde von einem Kurzschlusslichtbogen von 15 kV gegen Erde getroffen. Der Lichtbogen führte zum Glück nur zu einer Verblitzung der Augen (Keratoconjunctivitis photoelectrica) des Mitarbeiters – eine Art Sonnenbrand der Hornhaut des Auges, wie es in der Medizin beschrieben wird. Die Ursache für die Verblitzung ist zu viel UV-Licht. Wie bei einem Sonnenbrand bemerkt der Verunfallte die Schmerzen erst Stunden später. Ohne ärztliche Behandlung können bei einem solchen Unfall Narben auf der Netzhaut durch Entzündungen zurückbleiben und die Sicht dauerhaft trüben. Der Mitarbeiter war fünf Tage arbeitsunfähig. Unfallverhütung auf der Baustelle

  • Ist die Spannungsfreiheit an einem als abgeschaltet gemeldeten Anlagenteil nicht festgestellt, ist sie als unter Spannung stehend zu betrachten. Vorsicht ist geboten!
  • In der kritischen Phase muss der Monteur auf die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes (1,5 Meter bei 15 kV) zum nächstgelegenen aktiven Teil (im vorliegenden Fall den Kabelendverschluss der Steigleitung) achten.
  • Monteure sollten sich die Abschaltung im Hochspannungsbereich > 1 kV möglichst immer schriftlich bestätigen lassen. Zusätzlich bzw. alternativ sollte zwischen Übermittler und Empfänger Schaltsprache angewendet werden.
  • Eine schriftliche Dokumentation über den übermittelten Schaltzustand sollte erfolgen, beispielsweise in einem Schaltbuch: Wer? Was? Wann? Wem? Wer hat was, wann, wem mitgeteilt?


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Autor
Name: Antje Schubert