Frage: Wir haben bei einem Kunden eine verwirrende Installation vorgefunden, bei der parallel zum RCD ein Schalter montiert wurde. Unserer Ansicht nach wird mit diesem Schalter der RCD unzulässig überbrückt. Die Anlage wird seit mehreren Jahren so betrieben. Der Installationsverteiler ist scheinbar etwas neuer. Entspricht diese Funktion einer alten Norm?
Antwort: Da hat der Anfragende etwas Schönes vorgefunden, was sicher noch einige „Altvorderen“ als sogenannte „Urlaubsschaltung“ kennen. Um aber nicht eine falsche Hoffnung zu verbreiten, sei hier dringend darauf hingewiesen, dass so etwas noch nie zulässig war und auch heute nicht zulässig ist. Man sprach von Urlaubsschaltung, weil die Leute Angst hatten, dass eventuell während ihres Urlaubs die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), z. B. durch Blitzeinwirkungen, auslösen könnte und dann die Gefriertruhe abtaut oder die Heizung ausfällt. Insbesondere bei Stromkreise die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) im Prinzip gefordert ist, traf das zu. Verwundert hat mich, dass so etwas offenbar heutzutage immer noch gemacht wird, wo doch neuere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) wesentlich weniger zu ungewollten Auslösungen neigen. Ein Hinterfragen bei der ausführenden Elektrofachkraft wäre sicher sehr aufschlussreich. Der Anfragende sollte auch auf einer Änderung bestehen!
Autor: W. Hörmann
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Unzulässige RCD-Urlaubs-Überbrückung

(Symbolfoto: photographyfirm/stock.adobe.com)
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