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(Bild: Bjoern Wylezich/stock.adobe.com)
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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Unfall durch alte Lüsterklemme

26.02.2018

Als ein Elektromonteur eine Datenleitung verlegen wollte, berührte er versehentlich eine alte Lüsterklemme und erlitt eine Körperdurchströmung.

Ein Elektromonteur erhielt den Arbeitsauftrag in einer Zwischendecke eine Datenleitung zu verlegen. Er stieg auf eine Leiter, um so die aus dem nächsten Stockwerk kommende Datenleitung in der Zwischendecke weiterzuführen. Zufällig berührte er dabei eine mit einer Lüsterklemme versehene alte elektrische Leitung. Der Elektromonteur erlitt dadurch eine Körperdurchströmung im linken Arm. Mit diesem hatte er sich an der abhängten Decke abgestützt. Nur wenige Sekunden später fiel er aus einer Höhe von circa eineinhalb Metern von der Leiter. Glück im Unglück, denn so wurde er aus dem Stromkreis befreit und erlitt dadurch keine weiteren Verletzungen. Die alte elektrische Leitung bzw. die technisch veraltete Lüsterklemme konnten anschließend als Unfallauslöser festgestellt werden. Das Modell bot keinen ausreichenden Schutz gegen direktes Berühren, weil der Isolierkragen noch nicht so gestaltet war, dass die Madenschrauben bei Kontakt zur Klemmhülse durch den Kragen ausreichend verdeckt waren. Als die ältere Leitung unter Spannung stand, lag auch an den herausragenden Schrauben der Klemme Spannung an. Dadurch erlitt der Elektromonteur die Körperdurchströmung. Ihn trifft grundsätzlich keine Schuld am Unfall. Trotzdem sollte gerade bei Arbeiten in einer leitfähigen Umgebung, wozu auch die abgehängte Decke gehört, immer vor Beginn der Arbeiten auf mögliche Mängel der Elektroinstallation geachtet werden. Quelle: bgetem.de


Autor
Name: Ulrike Takácsy