Zum Hauptinhalt springen 
EU-Entscheidung: Volle Bandbreite der NAV-Lampen bleibt erhalten.
Sonstige Bereiche | Innungen und Verbände

Branchennews

Umweltbundesamt: Kein Verbot von Natriumdampflampen

29.01.2019

In der Straßenbeleuchtung können Kommunen weiter auf die kostengünstige und umweltfreundliche Hochdruck-Natriumdampflampe (NAV) setzen. Nach Informationen des Umweltbundesamtes (UBA) sind weder auf Bundes- noch EU-Ebene Nutzungseinschränkungen für die Lampenart vorgesehen.

Nachdem es zuletzt Unsicherheit zur Perspektive der NAV-Lampen gegeben hatte, stellte Deutschlands zentrale Umweltbehörde klar: Anders als Quecksilberdampf-Produkten droht den mit bis zu 70.000 Betriebsstunden sehr langlebigen Hochdruck-Natriumdampflampen keinesfalls das Ende. Wie Christoph Mordziol, UBA-Experte für rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung, erläuterte, wird es nach den aktuellen EU-Vorgaben zur Produktgestaltung auch keine Einschränkung des Marktangebots bei diesen Lampen geben. Ein Regelungsentwurf aus dem Jahr 2015 hatte dies noch vorgesehen, sei mittlerweile jedoch vom Tisch. Die jüngsten Beschlüsse der EU-Mitgliedsstaaten vom Dezember 2018 zu Anforderungen an Stromeffizienz, sonstige Gebrauchseigenschaften sowie Informationen sähen zwar Veränderungen vor. Jedoch müssten nur einzelne der auch als HS-Lampen bekannten Produkte vom Markt weichen. Dies bedeute indes keinerlei Einschränkung für die NAV-Nutzung: Die volle Bandbreite derzeit verfügbarer Wattagen und Lichtstromwerte (Lumen) bleibe erhalten. Unproblematisch seien auch die EU-Vorschriften zu Quecksilber-Höchstwerten: Marktübliche NAV-Lampen erfüllten diese seit 2012 gültigen Vorgaben, eine weitere Verschärfung sei nicht vorgesehen. „Folglich kann keine Rede davon sein, dass der Hochdruck-Natriumdampflampe das Aus drohe“, fasst UBA-Experte Mordziol zusammen.