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Betriebsführung und -Ausstattung | Betriebsführung | Betriebsorganisation

Leseranfrage

Umbauten innerhalb von bestehenden Betrieben

11.12.2018

Was passiert, wenn Fremdfirmen die 5 Sicherheitsregeln auf Baustellen missachten und Schutzmaßnahmen umgehen? Wer ist für den Betrieb verantwortlich?

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Frage: Baustellen in bestehenden Produktionsstätten werden häufig von der Planungsabteilung, oft mit einem externen Planungsbüro, ausgeschrieben und an Fremdfirmen übergeben. Die Fremdfirmen handeln dann selbstständig auf den Baustellen im Werksbereich. Nicht selten gibt es im Rahmen dieser Baumaßnahmen eine Vielzahl von provisorischen Installationen und Eingriffen in die elektrische Anlage, die die Produktion direkt beeinflussen. Wir konnten auch beobachten, wie Fremdfirmen die fünf Sicherheitsregeln missachten und Schutzmaßnahmen umgehen. Kommt es während der Baumaßnahmen zu Störungen in der Produktion, wird der Betriebselektriker gerufen, dem es dann schwerfällt, im Tohuwabohu den Fehler zu finden. Ist die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) für den Betrieb auf der Baustelle verantwortlich? Wie sind der Betrieb und die Verantwortlichkeit für die elektrischen Anlagen zu sehen, wenn Betriebsteile umgebaut werden? Wie wäre eine Schnittstelle vom Übergang vom Normalbetrieb auf den Baustellenbetrieb zu definieren? Wer ist bei Baustellen innerhalb bestehender Anlagen wofür, wann verantwortlich? Muss die VEFK die Prüfpflichten intensivieren? Antwort: Um diese Leseranfrage umfangreich zu beantworten, fehlen unter anderem die vertragsrechtlichen Unterlagen. Grundsätzlich aber müssten zum Beispiel nachfolgende Fragen geklärt werden. Organisation. Gibt es eine transparente und nachvollziehbare Organisationsstruktur für die Elektrotechnik? Im Rahmen der Organisation der Elektrosicherheit ist ein Anlagenbetreiber (ANLB) zu bestellen. Dieser trägt die Verantwortung für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand von elektrischen Anlagen. Zu seinen Aufgaben zählen u. a. die Organisation der Prüfung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Die Aufgaben der VEFK/ANLB aus Sicht der Elektrotechnik werden in der Praxis sehr häufig durch eine Person (Doppelfunktion) abgedeckt. Die VEFK vertritt den Unternehmer im Bereich der elektrotechnischen Sicherheit. Sie tritt zusätzlich mit in die Unternehmensverantwortung ein (Bild). Die VEFK bildet die zentrale Schnittstelle bzgl. Elektrosicherheit zur Unternehmensleitung. Sie ist hinsichtlich der Ausführung ihrer Aufgabe gegenüber disziplinarisch übergeordneten Personen fachlich weisungsfrei. Die VEFK ist für die Leitung und Aufsicht sowie Auswahl und Kontrolle des ihm unterstellten Personals, wie auch den eingesetzten Dienstleistern im Bereich der Elektrotechnik und bzgl. des Themas Elektrosicherheit verantwortlich. Die VEFK hat sowohl für die Einhaltung der allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen zu sorgen, als auch dafür, dass die Anforderungen aus dem elektrotechnischen Regelwerk und der geltenden Bestimmungen anderer Regelsetzer im gesamten Betrieb zwingend angewendet werden. Als VEFK trifft sie, in Abstimmung mit der Geschäftsführung, die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen Themen bzgl. Elektrosicherheit, welche zu bewerkstelligen sind. Zu den Aufgaben der VEFK gehören z. B.

  1. a) elektrotechnische Installationen planen, projektieren, konstruieren und sicherheitstechnisch bewerten;
  2. b) enge Zusammenarbeit mit dem Bereich Einkauf bzgl. der Ausschreibung bei der Beschaffung von Geräten, Maschinen und Anlagen, die Elektrotechnik beinhalten;
  3. c) Arbeitskräfte einsetzen (Arbeiten organisieren, Arbeitsverfahren festlegen, geeignete Arbeits- und Aufsichtskräfte auswählen, die einschlägigen Sicherheitsfestlegungen bekanntgeben und erläutern, aktuelle Gesetze, Verordnungen und Normen kommunizieren, auf besondere Gefahren hinweisen, Arbeitsschutzunterweisungen, zu verwendende PSA und Schutzvorrichtungen festlegen und notwendige Schulungsmaßnahmen durchführen);
  4. d) Fremdfirmen einsetzen und überwachen;
  5. e) elektrische Anlagen errichten;
  6. l) elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen;
  7. f) elektrische Anlagen betreiben (Inbetriebsetzen, Betätigen (Bedienen), Arbeiten und Instandhalten);
  8. g) elektrische Anlagen ändern.

Schnittstellendefinition.

  • Wer ist wofür verantwortlich?
  • Wer kontrolliert die Einhaltung der Vereinbarungen?
  • Wer koordiniert die Arbeiten?

Schnittstellendefinition.


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