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Mit Blitzpfeil gekennzeichnete Verbindungsstelle für die Rückstromleitung einer Weichenheizung (Foto: BG ETEM)
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Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Tödlicher Stromunfall an einer Weichenheizung

29.07.2019

Aus Unachtsamkeit und Unterschätzung der Gefahrenlage kam es bei Gleisbauarbeiten zu einem tragischen Unfall.

Arbeitsauftrag: Eine Gleisbaufirma hatte an einer Bahnstrecke Bauarbeiten auszuführen. Im Rahmen dieser Gleisbauarbeiten musste die Erdungsanlage des Gleises von einem Gleis zu einem anderen verlegt werden. Der Bauleiter beauftragte einen erfahrenen Mitarbeiter mit der De- und Montage der Erdungsleitungen. Unfallhergang: Auf dem Gleis herrschte noch Zugverkehr. Deshalb begann der Mitarbeiter erst einmal nur mit dem Lösen der Erdungsverbindungen. Für die meisten Erdungsleitungen ist dies ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen möglich. Einige dieser Leitungen werden aber als Rückstromleitungen verwendet und führen deshalb betriebsmäßig Strom. Dazu gehört auch die Leitung vom Transformator für Weichenheizungen. Diese Leitungen sind an der Stelle, an der sie an der Schiene befestigt sind, besonders gekennzeichnet (Bild). Von diesen Rückstromleitungen sind immer zwei parallel geschaltet, sodass auch hier eine Leitung vom Erdpotential getrennt werden kann, ohne dass eine gefährliche Spannung an der Leitung anliegt. Darauf muss der Mitarbeiter aber nicht geachtet und auch die zweite – parallel geschaltete – Verbindungsstelle geöffnet haben. Dabei kam dieser mit der vollen Netzspannung von 380 V an dem freien Kabelende in Kontakt. Seine Kollegen bemerkten nur, dass er leblos am Boden lag. Sofort durchgeführte Wiederbelebungsmaßnahmen waren leider erfolglos. Unfallanalyse: DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) § 6 Arbeiten an aktiven Teilen, Absatz 1 legt fest: „An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmitteln darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nicht gearbeitet werden.“ Besondere Gründe, dass die Arbeiten ohne Freischaltung hätten ausgeführt werden müssen, bestanden bei den diesen Bauarbeiten nicht. Letztlich handelte es sich hier aber um ein Versehen des Mitarbeiters, dem die Gefahr nicht bewusst gewesen sein dürfte. Autor: J. Jühling Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.