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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Tödliche Verwechslung

27.11.2017

Ein Elektromonteur war mit der Revision eines Leistungsschalters an einer 10-Kilovolt-Schaltanlage eines Netzbetreibers beauftragt worden. Unter Beachtung der fünf Sicherheitsregeln begann er seine Arbeit im Schaltfeld zwölf.

Der Elektromeister des Netzbetreibers beaufsichtigte ihn dabei und entfernte nach Beendigung des Auftrags die Arbeitserde. Von der Schaltfeldtür nahm er die Warnschilder ab. Anschließend verriegelte er die Tür des Schaltfeldes. Der Elektromonteur war im Begriff das Gelände zu verlassen, kehrte aber noch einmal zurück. Auf sein Verlangen hin, händigte ihm der Elektromeister den Schlüssel der Schaltfeldtür aus, um dort etwas zu überprüfen. Der Elektromonteur öffnete irrtümlicherweise die Tür des benachbarten Schaltfeldes zehn. Er kam mit aktiven Teilen in Berührung und erlitt eine tödliche Körperdurchströmung. Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Bei Klärung des Unfallhergangs gelang es nicht zu rekonstruieren, weshalb die Elektrofachkraft in die Schaltanlage zurückging. Ursache des Unfalls war die Verwechslung der Schaltfeldtür. Neben der Kennzeichnung des Abgangs gibt der relativ einheitliche Aufbau der einzelnen Schaltzellen kaum Anhaltspunkte zur Unterscheidung. Bei dem beschriebenen Vorfall liegt ein Verstoß gegen Absatz 2 § 6 der BGV A3 vor. In diesem wird gefordert: „Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.“ Quelle: bgetem.de


Autor
Name: Aldina Hasanovic