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Steckdosen ohne RCDs (Symbolfoto) (Foto: photographyfirm/stock.adobe.com)
Schutzmaßnahmen | Elektrosicherheit

Leseranfrage

Steckdosen ohne RCDs für Rechner, Server und Monitore

11.09.2018

Ist der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen im IT-Bereich sinnvoll oder sogar vorgeschrieben? Mit dem grundsätzlichen Einsatz von RCDs in Rechenzentren und IT-Umgebungen beschäftigt sich auch ausführlich ein Fachbeitrag im aktuellen Elektropraktiker (09/2018).

Frage: Bei der Überprüfung der ortsfesten Anlagen haben wir festgestellt, dass für die Schukosteckdosen zum Anschluss von Rechnern, Servern und Monitoren keine RCD 30 mA vorgesehen wurden. Auf unsere Nachfrage erhielten wir vom Errichter die Auskunft, dass diese Steckdosen nur zum Anschluss der vorgenannten Technik dienen und RCDs in der Vergangenheit mehrfach durch Auslösen zum Absturz der Server und Rechentechnik geführt haben. Ist diese Argumentation gerechtfertigt? Müssen diese Schukosteckdosen farblich gekennzeichnet sein? Antwort: Leider gibt es in der Anfrage keinen Hinweis über den Zeitpunkt der Errichtung der elektrischen Anlage, sodass ich bei der Antwort differenzieren muss. Errichtung bis 2007-06 bzw. 2009-02. Für elektrische Anlagen, die vor 2007-06 (mit Übergangsfrist bis 2009-02) errichtet wurden, gab es die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA für Steckdosen bis 20 A – mit Ausnahme für Räume mit Badewanne und Dusche und für Steckdosen im Freien – noch nicht. Errichtung nach 2007-06 bzw. 2009-02 bis 15.05.2009. In der Zeit bis zur Veröffentlichung der Verlautbarung, bezüglich des zusätzlichen Schutzes für Steckdosen, auf der Homepage der DKE, waren die Vorgaben in DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] sehr ungenau. Im Abschnitt 411.3.3 gab es gewisse Ausnahmen, auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA zu verzichten und zwar für: Alle Steckdosen, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden, wie es z. B. in einigen gewerblichen oder industriellen Anlagen der Fall sein kann. Diese Ausnahme gilt z. B. für Industriebetriebe, deren elektrische Anlagen und Betriebsmittel ständig überwacht werden. Als ständig überwacht gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektrofachkräften instandgehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt wird, dass Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden. Steckdosen, die für den Anschluss jeweils nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden. In Fällen, bei denen die ausschließliche Verwendung bestimmter Betriebsmittel in Zweifel gezogen wird, wird empfohlen, auf die Ausnahme zu verzichten oder das bestimmte Betriebsmittel fest anzuschließen. Am 15.05.2009 wurde von der DKE die Verlautbarung [2] zu DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [1] veröffentlicht. Aufgrund dieser Verlautbarung dürfte es kaum mehr neue Steckdosen/Steckdosenstromkreise bis 20 A geben, für die der zusätzliche Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA entbehrlich ist. Errichtung nach 15.05.2009. Da ich davon ausgehe, dass die in der Verlautbarung enthaltenen Vorgaben in der vom Anfragenden beschriebenen elektrischen Anlage nicht eingehalten werden können, müssen für alle Steckdosen bis 20 A, die nach dem 01.02.2009 bzw. spätestens nach dem Termin der Verlautbarung 15.05.2009, errichtet wurden und errichtet werden, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen werden. Fazit. Ich persönlich sehe die Notwendigkeit, auch für Steckdosen, für den Anschluss von Rechnern, Servern und Monitoren, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorzusehen. Die in der Verlautbarung geforderte Sicherstellung, dass diese Steckdose dauerhaft über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage nur für dieses „bestimmte Betriebsmittel“ genutzt wird, sehe ich nicht erfüllbar. Allenfalls für spezielle Rechnerräume die verschlossen sind, könnte diese Forderung erfüllbar sein. Das Argument, dass es immer wieder zu Fehlauslösungen bei den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) kommt, kann ich nicht nachvollziehen. Vermutlich werden zu viele Steckdosen durch nur eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt. Es sei noch darauf hingewiesen, dass in TT-Systemen sowieso nicht auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) verzichtet werden kann, um den Fehlerschutz zu realisieren. Farbliche Kennzeichnung. Bezüglich der farblichen Kennzeichnung von ggf. ausgenommenen Steckdosen gibt es in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) keine Vorgaben oder Hinweise. Diese Art von farblicher Kennzeichnung, für die unterschiedlichsten Anwendungen, wird nur von Herstellern proklamiert. Sie dienen nicht als kennzeichnende Merkmale für „ausgenommene Steckdosen“. Autor: W. Hörmann Literatur: [1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag. [2] Verlautbarung zu DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 vom 15.05.2009; DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE. Dieser Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.