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(Bild 1) Die neue DIN EN 16763 hat auch Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung, worauf die Branche sich bereits vorbereitet, z. B. wie hier bei Schlentzek & Kühn in Berlin, die eine Zertifizierung nach der Norm anstreben (Foto: 2017 Schlentzek & Kühn GmbH)
Normen und Vorschriften

Normen und Vorschriften

Sicherheit durch Qualität mit der neuen DIN EN 16763

01.06.2018

Die im letzten Jahr herausgegebene DIN EN 16763 [1] formuliert erstmalig „Mindestanforderungen“ für das Qualitätsniveau von Dienstleistungen im Sektor der breit gefächerten elektronischen Sicherheitsanlagen in Europa.

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Diese umfassen die Planung und Installation ebenso wie die Inbetriebnahme, die Abnahme und auch die Instandhaltung von elektronischen Sicherheitssystemen in den Bereichen des technischen Brandschutzes und der Alarmierungsanlagen. Nachdem schon über viele Jahre Geräte und Anlagen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen (folgend mit dem Begriff elektronische Sicherheitsanlagen umrissen) Gegenstand der europäischen Standardisierung waren, rückte mit der Inkraftsetzung der EU-Richtlinie 2006/123/EG „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ (sog. EU-Dienstleistungsrichtlinie) im Jahre 2010 auch das für die Sicherheitsbranche wirtschaftlich gewichtige Feld der Dienstleistungen für elektronische Sicherheitsanlagen europaweit in den Fokus. Das Ziel dieser verbindlichen EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es, weitgehend die Barrieren bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen abzubauen, um dadurch ein unzureichend entwickeltes Potential an Wirtschaftsleistung in der EU zu erschließen. Die Interessenvertreter rund um Dienstleistungen für Sicherheitsanlagen waren aufgefordert, sich verbindliche, europaweit geltende, freiwillige Regelungen zu geben, um einerseits Barrieren bei grenzüberschreitenden Aktivitäten abzubauen, andererseits aber dabei auch ein Mindestqualitätsniveau sicherzustellen (Bild 1).

Inhalt der Norm

Die Norm betrachtet Dienstleistungen an elektronischen Sicherheitsanlagen an einem durchgehenden Modell von Bearbeitungsphasen (Bild 2), die von einem oder verschiedenen Unternehmen zusammenhängend oder abschnittweise erbracht werden können. Die Bearbeitungsphasen sind anwendbar für alle betrachteten Dienstleistungsgebiete sowie alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Organisationsform. Der erste Hauptteil der Anforderungen behandelt die Rahmenbedingungen, die ein qualifiziertes Unternehmen ausmachen. Auf der Grundlage der formalen Außenidentifikation, wie z. B. Tätigkeitsfeld, Handelsregister und Funktion der Verantwortlichen, stehen die Anforderungen an den Dienstleister nach der geeigneten Ausstattung und Aufstellung, z. B. Betriebsmittel, Verantwortung, Qualifikation der Mitarbeiter; der Erfahrung, Kompetenz und Fähigkeiten auf dem Fachgebiet; den belegbaren Ergebnissen erfolgreich abgeschlossener Aufträge. Diese Eckpunkte werden untermauert durch Anforderungen an die Unternehmen, die Prozesse wie Auftragsüberwachung, Auftragssteuerung, Dokumentationserstellung, Informationsschutz, Qualitätsmanagement, Aus- und Weiterbildung sowohl auf der Produkt- und Systemebene als auch auf der Vorschriften- und Richtlinienseite im Betriebsablauf zu verankern. Der zweite und wichtigste Hauptteil der Norm stellt die mit der Ausführung der Dienstleistung betrauten Personen in den Mittelpunkt. Die Norm abstrahiert von jeglicher Organisationsform und spricht nur von sogenannten Rollen, in denen die zugeordneten Mitarbeiter in einer abgestuften Weise die Verantwortung und Leistung für eine Auftragsausführung zu übernehmen haben. Daran gekoppelt sind Anforderungen an die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Die Rollenverteilung sowie die Anzahl von Personen, die diese „Rollen“ ausfüllen, ist eine Frage der Organisation, der Unternehmensgröße sowie der zu erbringenden Leistung und ist darüber hinaus individuell zu beurteilen. Der Basisteil dieser Anforderungen fußt auf den Beschreibungen des Europäischen Qualifizierungsrahmenwerks für lebenslanges Lernen (EQF, [2]), das auch in Deutschland bereits eingeführt ist unter der Bezeichnung Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR, [3]). Er wird ergänzt durch abgestufte Anforderungen, die das Arbeiten an Sicherheitsanlagen grundsätzlich erfordern. Ein dritter Hauptteil schließlich legt in allgemeiner Form die Anforderungen an die Dienstleistungsergebnisse fest. Dies betrifft die Dokumentationserstellung für die Bearbeitungsphasen, die Schnittstellen in der Überleitung der Bearbeitungsphasen sowie die Abweichungen und Modifikationen des Realisierungsauftrages. Ein informativer Normanhang schließlich legt in allgemeiner Form die Anforderungen an die Dienstleistungsergebnisse fest. Dies betrifft die Dokumentationserstellung für die Bearbeitungsphasen, die Schnittstellen in der Überleitung der Bearbeitungsphasen sowie die Abweichungen und Modifikationen bei der Realisierung. Autor: P. Langer Literatur:

[1] DIN EN 16763:2017-04 „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“.


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