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Trenntransformator sorgte nach Reparatur für hitzige Diskussion. Die Befestigungsschrauben der Isolierplatte sind normativ korrekt isoliert, die Leitungen vom Trafo zur Steckdose jedoch nur basisisoliert. (Bild: Leser/der Name des Lesers ist der Redaktion bekannt)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Leseranfrage

Schutzklasse von Trenntransformatoren

29.05.2018

Bei Geräten mit metallischem Gehäuse, die der Schutzklasse II zugeordnet sind, kann es zu Unsicherheiten bezüglich des Schutzes vor elektrischem Schlag kommen. Sind solche Geräte sicher oder lassen sie sich durch Erdung sicherer machen? In welche Schutzklasse sind sie dann unter Beachtung der geltenden Normen einzuordnen?

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Frage: In unserem Unternehmen führte die Reparatur eines tragbaren Trenntrafos mit Metallgehäuse zu einer hitzigen Diskussion. Das Typenschild zeigt die Schutzklasse II an. Auch das Zeichen eines Trenntrafos und der Hinweis auf die VDE 0551 waren abgebildet. Es stehen nun folgende Meinungen im Raum:

  • Entsprechend des Typenschildes sollte eine Prüfung nach Schutzklasse II durchgeführt werden.
  • Eigentlich müsste das Metallgehäuse geerdet werden. Eine verstärkte bzw. doppelte Isolierung ist aus unserer Sicht nicht vorhanden.
  • Die Anschlussleitung sollte unbedingt gegen eine dreipolige Zuleitung getauscht werden. Wie sehen Sie das?

Antwort: Für Schutztrenntransformatoren gilt mittlerweile nicht mehr die DIN EN 60742 (VDE 0551):1995-09 [1] sondern die DIN EN 61558-1 (VDE 0570-1) [2] mit besonderen Festlegungen in der DIN EN 61558-2-4 (VDE 0570-2-4) [3]. Auf dem Typenschild des Trenntransformators (Bild), das mir der Leser auf Nachfrage bereitgestellt hat, sind sowohl die Angaben „VDE 0551“, „CE“, das Doppelquadrat für „SK II“ und ein Symbol für Trenntransformator (ohne nähere Konkretisierung) abgebildet. Das Gerät muss also etwa zwischen den Jahren 1997 (verbindliche Einführung der CE-Kennzeichnung) und 2003 (VDE 0551 wurde abgelöst) hergestellt worden sein. Entsprechend ist für die weitere Betrachtung dieser Stand der Normen anzuwenden. Der Trenntransformator hat eine Bemessungsleistung von 740 VA, damit fällt er aus einer ganz bestimmten Klausel heraus. In der zurückgezogenen Norm DIN EN 60742 (VDE 0551):1995-09 [1] hieß es unter Abschnitt 18.3: „Ortsveränderliche Transformatoren mit Bemessungsleistungen von nicht mehr als 630 VA müssen der Schutzklasse II entsprechen.“ Im folgenden (zutreffenden) Abschnitt sind die Anforderungen an SK-II-Trenntransformatoren näher beschrieben. Abschnitt 18.4 von [1] „Bei Transformatoren der Schutzklasse II muss durch geeignete Maßnahmen verhindert sein, dass berührbare Metallteile mit metallischen Ummantelungen oder Metallabschirmungen der Anschlussleitung in Berührung kommen können.“ Im Prinzip kann also ein Metallgehäuse verwendet werden, wenn dies konstruktiv so gebaut ist, dass es niemals unter Spannung stehen kann. Das kann dann so umgesetzt werden, dass die basisisolierten Adern mit zusätzlichen Isolierschläuchen überzogen werden und andere Teile einen entsprechend großen Abstand zu dem Metallgehäuse haben.

Allerdings hätte ich auch meine Bedenken, ob diese Anforderungen so noch bestehen. Das zur Verfügung gestellte Bild gibt da Anlass zum Zweifel. Eine Nachrüstung der Isolierschläuche sollte jedoch kein Problem sein. Das Metallgehäuse ist dann zurecht nicht geerdet. Handwerklich spricht nichts gegen einen Umbau auf Schutzklasse 1, also Erdung des Metallgehäuses. Allerdings ist dies eine wesentliche Veränderung. Schutzklasse II bietet grundsätzlich einen höheren Schutz als Schutzklasse 1 – eine Veränderung des Trafos zur Schutzklasse 1 ist also eine Verringerung des Schutzniveaus. Damit würde der Anfragende zum Hersteller und müsste mindestens auch ein neues Typenschild anbringen. Sofern der Trafo nur betriebsintern genutzt wird, ist eine formale CE-Konformitätserklärung dann nicht nötig.


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