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Maschinen- und Anlagentechnik

Produktsicherheit: Gefährliche Stoffe im Maschinen- und Anlagenbau

RoHS gilt jetzt auch für industrielle Anwendungen

18.08.2017

Mit der RoHS-Richtlinie verfolgt die EU das Ziel, schädliche Stoffe für Menschen und Umwelt einzudämmen. Im Juli 2017 ist die Ausnahmeregelung für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 9 abgelaufen. Wir zeigen, was Hersteller im Maschinen- und Anlagenbau jetzt beachten müssen.

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Ziel der RoHS-Richtlinie

Durch die RoHS-Richtlinie (RoHS: Restriction of Hazardous Substances, deutsch: Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe) sollen problematische Bestandteile vollständig aus Elektro- und Elektronikgeräten verbannt werden. Dazu zählen z. B. verbleite Verlötungen in elektronischen Bauteilen und Flammhemmer in Kabelisolationen. Außerdem soll die Einführung möglichst gleichwertiger Ersatzprodukte gefördert werden. Auch die verwendeten elektrischen Bauelemente und Komponenten müssen frei von problematischen Stoffen sein. Allerdings musste man feststellen, dass z. B. Blei und Cadmium nicht ohne weiteres ersetzt werden können. Deshalb wurden für bestimmte Bereiche Ausnahmen gestattet. Am 22. Juli 2017 ist die RoHS-Ausnahme für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 9 (industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente) abgelaufen. Wir zeigen, wie Produzenten für ihre Produkte Rechtssicherheit herstellen können.

CE-Kennzeichnung jetzt zwingend notwendig

Seit Juli 2017 müssen die EU-Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung erfüllt werden. Hersteller sind verpflichtet alle dazu erforderlichen Dokumente – auch die technische Dokumentation – zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen aufzubewahren. Für die entsprechenden Produkte ist jetzt eine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Dafür müssen die Vorgaben der RoHS II erfüllt werden. Vor allen Dingen müssen die Grenzwerte für die unterschiedlichen Stoffgruppen eingehalten werden. Die Richtlinie gilt zusätzlich zur Maschinenrichtlinie.


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Autor
Name: Lana Geißler