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(Symbolfoto: moonrise/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Installationstechnik | Schutzmaßnahmen | Kabel und Leitungen

Leseranfrage

Provisorische Zuleitung zu einem Motor

13.11.2018

Sind Provisorien erlaubt? Müssen diese die einschlägigen Normen erfüllen?

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Frage: Ich bin in unserem Unternehmen als VEFK eingesetzt und habe bei einem Rundgang eine über mehrere Meter frei hängende Zuleitung NYM 3 × 1,5 mm2 mit CEE-Stecker für den Motor eines Rolltores vorgefunden. Auf Nachfrage bei dem ausführenden Unternehmen sagte man mir, dass es sich hier um ein Provisorium handele und diese Lösung daher erlaubt sei. Wie sehen Sie diesen Sachverhalt? Gibt es eine Norm, die sich mit Provisorien befasst? Vorweg: Den Begriff „Provisorien“ gab es und gibt es in den VDE-Bestimmungen nicht! Zur Frage: Bei sogenannten Provisorien kommt es fast täglich zu solch einem Murks. Fakt ist aber, dass auch bei einer provisorisch errichteten elektrischen Anlage die Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) ohne Wenn und Aber eingehalten werden müssen. Das gilt insbesondere, als der Rolltormotor fest errichtet wurde. Zwar gibt es für vorübergehend errichtete elektrische Anlagen die DIN VDE 0100-704 (VDE 0100-704) [1] mit entsprechenden Vorgaben. Diese Norm bezieht sich aber in erster Linie auf die vorübergehend errichtete elektrische Anlage auf Baustellen. Aber auch nach dieser Norm gibt es keine Erleichterungen für „Provisorien“, eher härtere Anforderungen als durch die Grundanforderungen (Teile 100 bis 600) vorgegeben. Unter Beachtung der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) gilt demnach Folgendes:

  • Kabel/Leitungen und flexible Leitungen müssen nach Abschnitt 526.6 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2] bei mechanischen Beanspruchungen entlastet werden, d. h. es muss an den Betriebsmitteln eine Zugentlastung vorgesehen werden. Ob das bei der vorgefundenen Ausführung gegeben war, kann ich nicht beurteilen, ich möchte dies aber bezweifeln.
  • Bei Kabel/Leitungen, die senkrecht verlegt werden/senkrecht „hängen“, darf nach Absatz 521.10.2 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2] bei NYY ein Befestigungsabstand von 1,5 m und bei der angeführten Mantelleitung NYM ein maximaler Befestigungsabstand, bei senkrechter Verlegung, von 0,55 m nicht überschritten werden. ggf. darf auf die Festlegungen von Abschnitt 5.6.2 von DIN VDE 0298-565-1 (VDE 0298-565-1) [2] zurückgegriffen werden.
  • Die folgenden Werte für die Zugbeanspruchung je Leiter dürfen nicht überschritten werden. Dies gilt bis zu einem Höchstwert von 1 000 N für die Zugbeanspruchung aller Leiter, sofern der Leitungshersteller keine abweichenden Werte akzeptiert hat.
  • 50 N/mm2 bei der Montage von Leitungen für feste Verlegung.
  • 15 N/mm2 statische Zugbeanspruchung bei flexiblen Leitungen und bei Leitungen für feste Verlegung, die in fest installierten Stromkreisen eingesetzt sind.

(Anmerkung: Eine Masse von 1 kg entspricht etwa einer Gewichtskraft von 10 N.)

  •  Bei den Fällen, in denen die oben genannten Werte überschritten werden, muss ein separates Zugentlastungselement oder dergleichen eingesetzt werden. Die Verbindung eines derartigen Zugentlastungselements mit der Leitung muss so vorgenommen werden, dass die Leitung nicht beschädigt wird.
  • Betriebsmittel, die über Steckvorrichtungen an die Stromversorgung angeschlossen werden sollen, müssen mit flexiblen Leitungen angeschlossen werden, was aus nachfolgend aufgeführtem Abschnitt 512.9.2 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2] abgeleitet werden kann.

In Abschnitt 521.9.2 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2] ist in etwa Folgendes festgelegt: „Betriebsmittel, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Bewegungen ausgesetzt sind [...], müssen mit flexiblen Leitungen angeschlossen werden.“ Ein Stecker ist ein Betriebsmittel, welches im bestimmungsgemäßen Gebrauch (Ziehen und Stecken des Steckers) Bewegungen ausgesetzt ist. Fazit: Ein solcher Anschluss, auch wenn er nur vorübergehend vorgesehen ist, was ich bezweifle, denn Provisorien bleiben meist ewig bestehen, verstößt gegen die Normen und kann darüber hinaus aufgrund eines leicht möglichen Leiterbruchs zu einer erheblichen Gefährdung führen. Ein Festanschluss – wie vom Anfragenden angeführt – wäre sicher die bessere Lösung. Ein Anschluss über flexible Leitungen mit Stecker wäre zwar zulässig, würde ich jedoch nicht bevorzugen, da die Steckdose sicher häufig auch für andere Zwecke verwendet wird, sodass das Rolltor außer Funktion wäre, was u. U. kritisch sein könnte. Autor: W. Hörmann


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