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Die Bedrohung durch Gewitteraktivität, aber auch die Abhängigkeit smarter Gebäude von funktionierender Technik sind allgegenwärtig (Quelle: Dehn)
Blitz- und Überspannungsschutz | Brand- und Explosionsschutz | Sicherheitstechnik

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Prävention wichtiger denn je: Blitzschutz ist vorbeugender Brandschutz

02.06.2022

Maßnahmen gegen Blitz- und Überspannungseinwirkung sind wesentliche 
Bausteine im Schutzkonzept von Gebäuden. Sie bilden die Basis, um Brände 
zu verhindern, Menschen vor Verletzungen zu schützen und empfindliche 
wichtige Technik vor Schäden zu bewahren – Schutzziele, die zudem auf 
normativen Forderungen und auch gesetzlichen Vorschriften beruhen.

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Bereits im 18. Jahrhundert wurde im deutschen Bauordnungsrecht gefordert, ein Blitzschutzsystem zu errichten. Bis heute haben diese Forderungen in diversen Gesetzen, Normen, Richtlinien und Vorschriften Bestand. Neben der Verfügbarkeit von Anlagen sowie dem Schutz von wirtschaftlichen Gütern steht – bis heute – vor allem der vorbeugende Brand- und Personenschutz im Vordergrund. Durch das sich zunehmende Gewitteraktivitäten werden die Gefahren auch im privatwirtschaftlichen Bereich als Bedrohung wahrgenommen. Neue Rahmenbedingungen verlangen zudem nach verstärkten präventiven Maßnahmen gegen Blitz- und Überspannungsgefahren: Gebäude werden intelligent und beinhalten eine Vielzahl vernetzter, empfindlicher und kritischer Systeme bzw. technischer Komponenten.

Gesetzliche und 
normative Vorgaben

Bei Objekten, die dem Bauordnungsrecht unterliegen, definieren die Bauordnungen der Länder, wann ein Blitzschutzsystem zu errichten ist. Entscheidungsgrundlage ist hier u. a. die Risikoanalyse nach DIN EN 62 305-2. Bei Sonderbauten in den jeweiligen Bundesländern gilt es grundsätzlich zu prüfen, ob es entsprechend der Nutzungsart sowie Dimension des Gebäudes eine länderspezifische Sonderbauverordnung gibt, wie z. B. Versammlungsstättenverordnungen (VStättV). Darüber hinaus sind staatliche Richtlinien (TRBS) und Verordnungen (BetrSichV) zu berücksichtigen. Auch im privaten Bereich können vertragliche Regelungen die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen festlegen. Weiterhin ist § 823 BGB (Schutz der Rechtsgüter) zu beachten. Um Sicherheitslücken zu vermeiden, umfasst ein vollständiges Schutzkonzept, gemäß normativen Vorgaben der Schriftenreihe DIN EN 62 305 Teil 1 – 4, Maßnahmen für


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Ringerder und Funktionspotentialausgleich (Quelle: Dehn)