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In der rechten hinteren 10-kV-Zelle wurde ein Störlichtbogen ausgelöst (Foto: BG ETEM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Facharchiv: Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Pertinaxplatte führte zu einem Lichtbogenunfall

17.02.2020

Die Verwendung einer ungeprüften Pertinaxplatte löste einen folgenschweren Kurzschluss aus.

Arbeitsauftrag. An einer 10-kV-Kundenanlage sollten neue Anschlüsse verlegt werden. Mit den Arbeiten wurden zwei Monteure einer Installationsfirma beauftragt. Die Arbeiten sollten im freigeschalteten Zustand ausgeführt werden. Unfallhergang. Die Monteure meldeten sich zuerst beim Produktionsleiter, der die Anlage öffnete. Der Lasttrenner wurde geöffnet, gegen Wiedereinschalten gesichert, die Spannungsfreiheit festgestellt und die Erdungs- und Kurzschlussvorrichtung eingebaut. Nun versuchten die Monteure, zusätzlich eine mitgebrachte Pertinaxplatte – vermutlich als mechanischen Schutz gegen Berühren – einzuschieben. In diesem Moment trat ein Störlichtbogen auf (Bild). Dieser verlosch erst nach etwa 5 s und führte auch zur Abschaltung eines benachbarten Wohngebietes. Die Monteure erlitten Brandverletzungen. Als der Produktionsleiter den vom Störlichtbogen ausgelösten Knall hörte, informierte er den Notruf und leistete sofort Erste Hilfe. Unfallanalyse. Das Einschieben der ungeprüften Pertinaxplatte war Auslöser des folgenschweren Kurzschlusses. Nach § 7 „Arbeiten in der Nähe aktiver Teile“ der BGV A3 heißt es: „In der Nähe aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nur gearbeitet werden, wenn

  • deren spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt ist oder
  • die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von Spannung, Betriebsort, Art der Arbeit und der verwendeten Arbeitsmittel, durch Abdecken oder Abschranken geschützt worden sind ...“

Die Pertinaxplatte entsprach auf keinen Fall den Anforderungen nach „Spannung“ und „Betriebsort“. Autor:J. JühlingDieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.