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Elektroanlage in einem überfluteten Keller (Bild: ep)
Heizungs- und Wärmetechnik | Energietechnik/-Anwendungen

Heizungstechnik: Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten

Ölheizungen werden aus Hochwasserschutzgebieten verbannt – mit Ausnahmen

20.06.2017

Der Deutsche Bundestag verabschiedete Mitte Mai 2017 ein Gesetz von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zum besseren Schutz vor Hochwasser. Darin ist auch die Errichtung von Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten geregelt.

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Hochwasserschutz vor Privateigentum

Die neue Verordnung soll Planungen für Hochwasserschutzanlagen sowie deren Genehmigung und Bau vereinfachen. Klageverfahren gegen solche Anlagen sollen beschleunigt werden. Die Länder erhalten ein Vorkaufsrecht für bestimmte Grundstücke in gefährdeten Regionen. Das bedeutet im Klartext: Wird ein Areal für den Küsten- oder Hochwasserschutz benötigt, darf der rechtmäßige Eigentümer enteignet werden. Das Gesetz schreibt vor, die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten zu verstärken. Zu den Risikogebieten zählen auch Flächen, die im Falle eines Deichbruchs überflutet werden können. Um fortan Flutschäden zu vermeiden, sollen in diesen Regionen die Kommunen Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen dürfen. Diesbezüglich wurden die rechtlichen Mittel der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert. 

Nur noch hochwassersicher Bauen

Liegt kein Bebauungsplan vor, so ist der Bauherr dazu verpflichtet, die allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung des Hochwasserrisikos und der Lage seines Grundstücks beim hochwasserangepassten Bauen zu beachten. Abhängig von der Lage, kann das hochwasserangepasste Bauen unterschiedliche Maßnahmen umfassen, beispielsweise die Sicherung von technischen Einrichtungen. Es gelten keine Bau-und Planungsbeschränkungen in Hochwasser-Risikogebieten. "Das zweite Hochwasserschutzgesetz ist ein guter Kompromiss. Wir fördern damit hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge, um Schäden durch künftige Hochwässer vorzubeugen", sagte Bundesumweltministerin Hendricks.


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Autor
Name: Aldina Hasanovic