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Offene NH-Sicherungsunterteile bergen eine erhöhte Unfallgefahr (Foto: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Schutzmaßnahmen

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

NH-Sicherungsunterteile ohne Berührungsschutz führten zu einem Störlichtbogenunfall

05.11.2018

Aus Zeitmangel verwendete ein Monteur ein nicht genügend isoliertes Werkzeug. Das führte zu einem Unfall mit Störlichtbogen.

Arbeitsauftrag: An einem älteren Kabelverteilerschrank sollten die NH-Sicherungen zur Freischaltung für einen Zählerwechsel gezogen werden. Die Sicherungsunterteile waren älterer Bauart und besaßen noch keinen teilweisen Berührungsschutz. Unfallhergang: Der Monteur wollte die NH-Sicherungen mit einem Aufsteckgriff mit Stulpe ziehen. Bei der ersten Sicherung stellte er fest, dass die Stecklaschen verbogen waren. Er hatte als Werkzeug nur einen Seitenschneider zur Hand und versuchte, um schnell weiterarbeiten zu können, die NH-Sicherung damit herauszuziehen. Er setzte von der Seite an der Lasche auf der Einspeiseseite der Sicherung an, berücksichtigte jedoch nicht den Abstand zur Lasche der seitlich daneben liegenden NH-Sicherung. Mit der unisolierten Klinge überbrückte er dabei unbeabsichtigt zwei Phasen und löste einen Kurzschluss aus, der erst durch die vorgelagerte Sicherung zur Abschaltung kam. Der Monteur erlitt durch den Störlichtbogen Verbrennungen an beiden Händen und dem rechten Unterarm. Da er sich in einem Funkloch befand, musste er erst etwa 1,5 km mit seinem Monteursfahrzeug fahren, um seinen Dispatcher zu informieren. Ein Ersthelfer brachte ihn in das nächstgelegene Kr! ankenhaus. Unfallanalyse: Bei Tätigkeiten an Kabelverteilerschränken älterer Bauart mit NH-Sicherungsunterteilen ohne Berührungsschutz muss besondere Vorsicht gelten. Abgesehen von einem fehlenden Störlichtbogenschutz ergeben sich auch durch die offen liegenden aktiven Teile zusätzliche Gefährdungen. Der Monteur übersah die Gefahr eines Kurzschlusses mit dem isolierten Seitenschneider, wodurch es zu dem Unfall kam (vgl. dazu § 6 DGUV Vorschrift 3). Autor: J. Jühling Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.