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Tesla in Berlin-Mitte
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Elektromobilität

Neue Regelung: Elektroautos müssen Warntöne abgeben

02.11.2018

Die Blindenverbände können einen Erfolg für sich verbuchen. Sie haben durchgesetzt, dass Stromer künftig nicht mehr fast lautlos durch die Städte und Dörfer rollen.

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In Deutschland leben etwa 1,2 Millionen sehbehinderte und blinde Menschen. Lange Zeit war es für sie kein Problem, sich im Straßenverkehr an Motorengeräuschen zu orientieren. Doch mit den Elektroautos änderte sich das. Sie verbrennen kein Benzin und pumpen auch keinen Diesel in die Vor- oder Wirbelkammer, was ein nagelndes Geräusch erzeugt. Unter 30 km/h sind Elektroautos so gut wie gar nicht zu hören, denn selbst die Reifen erzeugen bis zu dieser Geschwindigkeit keinen Ton.

Hohe Unfallstatistik zwingt zum Handeln

Während sich sehende Menschen über Elektroautos, die vor allem in den Innenstädten leise fast übers Kopfsteinpflaster zu gleiten scheinen, freuen, sieht es bei Blinden, Sehbehinderten, aber auch Senioren anders aus. Die Unfallstatistik mit E-Autos und Fußgängern stieg in den vergangenen Jahren überproportional an. Elektrische Fahrzeuge sind 37 Prozent häufiger in Unfälle mit Fußgängern verwickelt als Benziner oder Diesel. Für blinde Menschen sind die geräuschlosen Stromer lebensgefährlich. Ab 01. Juli 2019 ist jedoch Schluss mit der Ruhe. Dann müssen neue Elektroautotypen in Europa mit einem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) ausgerüstet werden, einer akustischen Warneinrichtung. Ab 2020 gilt die Regelung für alle neu in den Verkehr gebrachten batteriebetriebenen Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzeller mit vier oder mehr Rädern sowie Busse.


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Autor
Name: Antje Schubert