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Rotor einer Dampfturbine als Teil einer Erzeugungsanlage (Foto: photosoup/stock.adobe.com)
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Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften

Netzanschluss und Betrieb von Anlagen – Technische Regeln - VDE-AR-N 4120 2018-11 (Anwendungsregel)

19.07.2019

Hier sind Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Hochspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Hochspannung) enthalten.

VDE-AR-N 4120 2018-11 (Anwendungsregel) Die neue Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Hochspannung“ wurde am 17. Mai 2018 als Vorabversion veröffentlicht und anschließend durch die EU-Kommission notifiziert. Die TAR Hochspannung ist Teil der Ausgestaltung europäischer Network Codes für Deutschland. In der neuen TAR Hochspannung wurden die Anforderungen der 2015 veröffentlichten TAB Hochspannung europakonform weiterentwickelt. Konkret gestaltet die neue Anwendungsregel die Anforderungen des europäischen Network Codes „Requirements for Generators“ (RfG) für Erzeugungsanlagen an der Hochspannung aus. Wichtige Neuerungen sind dabei:

  • Wirkleistungsabgabe bei Über- und Unterfrequenz.
  • Durchfahren von Netzfehlern (FRT).
  • Fähigkeit zur Bereitstellung von Regelleistung.
  • Weiterentwickelte Nachweisprozesse.

Erzeugungsanlagen müssen zukünftig bei Ungleichgewicht zwischen Last und Erzeugung (Frequenzänderungen) schneller reagieren. Die dämpfende Wirkung der derzeit noch zahlreich im Netz vorhandenen rotierenden Massen (vor allem in konventionellen Kraftwerken) bei Frequenzabweichungen wird künftig abnehmen. Daher fordert die neue TAR Hochspannung in diesen Situationen künftig von allen Erzeugungsanlagen eine schnellere Anpassung der Wirkleistung. Auch das in Deutschland für die Hochspannung seit Jahren umgesetzte Durchfahren von Fehlern ist eine wichtige Fähigkeit von Erzeugungsanlagen zur Stützung des Gesamtsystems. Die daraus bereits bestehenden Anforderungen wurden aufgrund der europäischen Vorgaben leicht modifiziert. Der in der TAB Hochspannung (2015) eingeführte Nachweisprozess wurde modifiziert. Neben dem Anlagenzertifikat ist nun auch ein Einzelnachweisverfahren beschrieben. Durch diese Änderung erhalten Errichter und Betreiber von Erzeugungsanlagen mehr Flexibilität bei der Wahl des Nachweisverfahrens. Netzbetreiber erhalten durch den Nachweis der Einhaltung der Anforderungen weiterhin Sicherheit. Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.