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Mastkopf der parallelen 20-kV-Leitung, die nicht freigeschaltet war (Foto: Jens Jühling/ep)
Betriebsführung und -Ausstattung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Monteur verwechselte 20-kV-Trasse

01.10.2018

Das Übersehen einer 20-kV-Leitung und das Nichtüberprüfen der Spannungsfreiheit führten zu einem Elektrounfall mit schweren Verbrennungen.

Arbeitsauftrag. An einer 20-kV-Freileitung sollten Vogelschutzvorrichtungen montiert werden. Der Netzbetreiber beauftragte eine Baufirma mit der Anbringung von Büschelabweisern. Vor Beginn der Arbeiten schaltete der Anlagenverantwortliche des Netzbetreibers die betroffene Leitung frei, sicherte gegen Wiedereinschalten und erdete die Leitungen an den beiden Schaltstationen. Dann wurde die freigeschaltete Leitung an den Arbeitsverantwortlichen der Baufirma übergeben. Das Übergabeprotokoll enthielt auch explizit Hinweise auf eine parallele unter Spannung stehende Leitung. Unfallhergang. Die zwei eingesetzten Elektromonteure begannen nach der Übergabe mit der Montage der Büschelabweiser. Bereits am zweiten Mast bauten die Monteure eine Arbeitserde ein. Nachdem die ersten Masten mit Vogelschutzvorrichtungen versehen waren, sollte einer der Monteure mit dem Lkw zu den weiter entfernt stehenden Masten fahren. Der arbeitsverantwortliche Monteur ging zu Fuß entlang der Leitung zu den nächsten Masten. Aufgrund des unwegsamen Geländes – die 20-kV-Leitung querte zweimal einen Flusslauf – musste der Monteur mit dem Lkw die Trassenführung weiträumig umfahren. Dabei fuhr er versehentlich zu der parallelen unter Spannung stehenden Leitung. Von dieser Stelle aus hatte er keine Sicht zum nächsten Arbeitserder, trotzdem holte er nicht den Spannungsprüfer vom Lkw und stellte die Spannungsfreiheit fest. Der Monteur begann mit der Montage der Vogelschutzvorrichtung. Bei der Montage eines Büschelabweisers kam es zu einem elektrischen Überschlag. Er erlitt eine Körperdurchströmung mit erheblichen Verbrennungen an den Beinen. Der Arbeitsverantwortliche hörte die Hilfeschreie und suchte sofort alle Masten in Richtung der Hilfeschreie ab. Er fand seinen Kollegen an einem etwa 125 m entfernten Mast der Parallelleitung (Bild). Trotz der Verletzungen war er bereits vom Mast abgestiegen und bei Bewusstsein. Der Arbeitsverantwortliche rief sofort die Notrufnummer und ein Rettungshubschauber brachte den Verletzten in eine Unfallklinik. Unfallanalyse. Der Monteur hätte vor Besteigen des Mastes die Spannungsfreiheit feststellen müssen, da er von seiner Arbeitsstelle aus keine Sicht auf eine Arbeitserde hatte: vgl. § 6 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 3. Autor: J. Jühling Dieser Artikel ist unserem Facharchiv entnommen.