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Schaltstation nach dem Störlichtbogenunfall (Foto: BG ETEM)
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Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Monteur arbeitete übermüdet weiter

24.09.2018

Ein Monteur handelte gegen die Anweisungen seines Netzmeisters und verursachte dadurch einen Unfall.

Arbeitsauftrag: Spät am Tage trat an einer 20-kV-Kabeltrasse ein Doppelerdschluss an zwei Kabeln auf. Das Mittelspannungsnetz musste deswegen umgeschaltet werden. Der Schaden wurde mit einem Kabelmesswagen in der Nähe einer Station lokalisiert und eine externe Kabelkolonne mit der Reparatur beauftragt. Unfallhergang: Die Kabelkolonne begann etwa gegen 22:30 Uhr mit den Arbeiten. Dabei wurde das fehlerhafte Stück bis zur nächsten Station gewechselt. Zur Aufrechterhaltung der Niederspannungsstromversorgung wurde an einer Station ein Notstromaggregat angeschlossen. Der zuständige Netzmeister wies die erforderlichen Schaltungen an und teilte die Monteure für die Arbeiten ein. Gegen 23:00 Uhr schickte er einen Teil der Mitarbeiter nach Hause. Ein Kollege des Netzbetriebes verblieb als Anlagenverantwortlicher vor Ort. Er hatte die Aufgabe, den Betrieb der Notstromaggregate zu überwachen. Die Arbeiten am Kabel selbst erfolgten durch die externe Kabelkolonne. Bis zur Fertigstellung der Endverschlüsse und einer Muffe war es bereits 5:00 Uhr geworden. Der verbliebene Kollege des Netzbetriebes nahm dann entgegen der Anweisung seines Netzmeisters und der Schaltanweisung die Trafostation mittel- und niederspannungsseitig wieder in Betrieb. Anschließend wurde eine Netz-Rücksynchronisation durchgeführt. Nach dem Abschalten des Notstromaggregates begann der Monteur die Anschlussleitungen des Notstromaggregates an der Niederspannungstafel abzuklemmen. Die Niederspannungstafel stand dabei netzseitig schon wieder unter Spannung. Er schaltete diese jedoch nicht frei. Beim Abklemmen der Zuleitungen des Notstromaggregates kam es gegen 04:50 Uhr zu einem Kurzschluss und Störlichtbogen. Der Monteur erlitt dadurch schwere Verbrennungen. Weitere schwere Verletzungen wurden durch das Tragen der störlichtbogengeprüften Arbeitskleidung verhindert. Die noch vor Ort anwesende Kabelkolonne leistete Erste Hilfe und rief den Rettungswagen, der den Verunfallten zur nächsten Klinik fuhr. Von dort wurde er direkt per Hubschrauber in eine Spezialklinik für Schwerstverbrannte gebracht. Unfallanalyse: Die Untersuchung ergab, dass der Netzmeister den Monteur angewiesen hatte, ihn bei Abschluss der Arbeiten der Kabelkolonne zu informieren. Die weiteren Schalthandlungen des Mittelspannungs- und Niederspannungsnetzes sollten dann nach Anweisung des Netzmeisters durch einen neuen ausgeruhten Monteur erfolgen. Auch in der innerbetrieblichen Schaltanweisung ist klar festgelegt, dass Schalthandlungen im Mittelspannungsnetz nur nach Genehmigung durch den entsprechenden Vorgesetzten erfolgen dürfen. Der Monteur hat damit gegen § 15 (1) DGUV Vorschrift 1 sowie VDE 0105-100 Abschnitt 4.4 verstoßen. Autor: J. Jühling