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(Foto: Dirk Kruse/pixelio.de)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Messen und Prüfen

Normen und Vorschriften

Messen und Prüfen – VdS 2871

22.02.2019

Richtlinien für die Prüfung elektrischer Anlagen – Prüfrichtlinien nach Klausel SK 3602 – Hinweise für den anerkannten Elektrosachverständigen.

VdS 2871 (Juni 2018)

Diese VdS-Richtlinie beschreibt das Prüfen von elektrischen Anlagen nach der Klausel SK 3602. Ziel ist es dabei, die Anforderungen zu erfüllen, um die jeweilige elektrische Anlage zu versichern. Im Allgemeinen ist nur der versicherte Umfang der Anlage nach Vorgaben des Versicherers zu prüfen. Diese Prüfungen bestehen aus Besichtigungen, Funktionsprüfungen, Messungen sowie Ordnungsprüfungen. Der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage wird zunächst durch ausführliche Besichtigungen ermittelt. Unter anderem sind dabei die Trafostation inklusive Mittelspannungs-Schaltanlagen sowie Unterverteilungen und Steuerschränke zu berücksichtigen. Zudem sind bei Beleuchtungsanlagen die richtige Montage, der Zustand und die Kennzeichnung der Betriebsmittel zu beachten. Bei einer vorhandenen Blitzschutzanlage ist zu kontrollieren, ob eine richtige Auswahl der Blitzstromableiter getroffen wurde und eine ausreichende Dimensionierung der Vorsicherung vorherrscht. Bei der Prüfung nach Klausel SK 3602 können verschiedene behördlich vorgeschriebene Prüfungen relevant sein. Als Beispiel dient hier die Anwendung der DGUV Vorschrift 3. Berücksichtigung finden sollten dabei die Messungen des Isolationswiderstandes, Schleifenwiderstandes, Durchgängigkeit des Schutzleiters sowie die RCD-Prüfung. In Anlagen mit hohem Anteil an elektronischen Verbrauchern ist eine Messung des Neutralleiterstroms unbedingt zu empfehlen. Darüber hinaus gibt es noch die Funktionsprüfung. Dabei entscheidet der Sachverständige zusammen mit dem Betreiber, welche Einrichtungen zwingend geprüft werden müssen. Fehlerstromschutzeinrichtungen sind durch Drücken der Prüftaste auf Funktion zu testen. Zu guter Letzt ist noch die Ordnungsprüfung in der Richtlinie erwähnt. Die Prüfung der elektrischen Anlage ist dabei entsprechend zu dokumentieren und mit Prüfbüchern nachzuweisen. Die Dokumentation erfolgt ausschließlich mit dem Befundschein, der in der VdS 2229 aufgeführt ist. Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.