Ein Arbeiter, der eine automatische Fertigungsmaschine bediente, stoppte diese, nachdem eine Fehlermeldung angezeigt wurde. Er öffnete die Schutztür und beseitigte die Störung. Der Sicherheitskreis war unterbrochen.
Kurze Zeit später setzte sich der Roboter innerhalb der Maschine trotz geöffneter Schutztür unerwartet von selbst in Bewegung. Der Industrieroboter verletzte den Mitarbeiter am Kopf. Prellungen, Schürf-und Schnittwunden trug er davon.
Die Überbrückung von Sicherheitskreisen war die Ursache dieses Unfalls. Bei einer Störung hält die Maschine an, diese Funktion löst aber keinen sicherheitsrelevanten Stopp aus. Während der Inbetriebnahme der Maschine hatte der Mitarbeiter die Sicherungsfunktion überbrückt, um diverse Änderungen an der Maschine durchführen zu können. Nach Fertigstellung der Arbeiten versäumte er es, einen Funktionstest durchzuführen. Dies führte dazu, dass Brücken in einer Klemmleiste verblieben sind.
Zum Unfall kam es, weil der Mitarbeiter die Maschine ohne sorgfältigen Funktionstest in Betrieb nahm und den fehlerhaften Zustand nicht entdeckte. Ein gründlicher Funktionstest aller Sicherungssysteme muss nach jeder Reparatur oder Instandsetzung an Produktionsanlagen oder nach jedem sicherheitsrelevanten Eingriff in die Steuerungstechnik durchgeführt werden. Bei unterbrochenem Sicherheitskreis darf im Automatikbetrieb kein Wiederanlauf möglich sein.
Quelle: bgetem.de