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Elektromobilität | Betriebsausstattung

Elektromobilität: Ladestationenpflicht für Bauherren

Mein Haus, mein Auto, meine Ladestation

14.10.2016

Die EU will einen Teil der Kosten für die Ladesäuleninfrastruktur privatisieren. Ab 2019 soll vor jedem neuen oder renovierten Haus eine Ladestation stehen – bezahlt vom Bauherren. 

Die lückenhafte Infrastruktur bei den Ladestationen bremst die Nachfrage nach E-Autos. Wer nicht sicher sein kann, für sein E-Auto eine Lademöglichkeit in Wohnungs- oder Arbeitsplatznähe zu finden, überlegt sich den Kauf eines Stromers dreimal. Die Bundesländer Bayern, Hessen und Sachsen wollen mit einer Bundesratsinitiative die Errichtung von Ladesäulen erleichtern (siehe auch: Wohin mit den Ladesäulen?).  Auf EU-Ebene geht man einen Schritt weiter. Nach einem Bericht der britischen Tageszeitung The Guardian bereitet die Europäische Union eine Richtlinie vor, um die Infrastruktur bei Ladestationen zu verbessern – ohne die Staatshaushalte noch mehr zu belasten. Ab 2019 sollen Bauherren verpflichtet werden, an jedem neu gebauten oder renovierten Haus eine Ladestation zu errichten. Außerdem ist geplant, ab 2023 zehn Prozent aller Parkplätze in Neubauten (Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkflächen) verpflichtend mit Ladestationen auszurüsten. Die Ladestationenpflicht für Bauherren soll für alle Neubauten gelten, egal, ob Einfamilienhaus auf dem Land oder Wohnblock in der Neubausiedlung. Wer bezahlt die Ladestationen? Die Bauherren werden kaum gewillt sein, die Errichtung und Wartung der Ladestationen aus eigener Tasche zu bezahlen. Wenn sie aber die Kosten auf die Mieter umlegen dürfen, ergeben sich spannende Fragen für Mieter, Anwälte und Richter:

  • Erhalten alle Mieter, die ein E-Auto besitzen, eine Ladegarantie für die Ladesäule?
  • Müssen Mieter, die einen Benziner oder gar kein Auto fahren, für die Ladesäule zahlen?
  • Wie werden die Ladezeiten vergeben, wenn in einem Haus mehrere E-Autos vorhanden sind? 
  • Ist die Ladesäule vorm Haus für jedermann zugänglich, wie es die Bundesregierung plant? (siehe auch: Freies Laden für freie Bürger? Im Prinzip ja, aber …)

Worin besteht der Sinn der Ladestationenpflicht? In der Verlagerung eines Teils der Kosten für die Ladesäuleninfrastruktur vom Staat zu Privat. An dem Tag, an dem die Richtlinie rechtskräftig wird, übergeben die Regierungen der Europäischen Union die Verantwortung für den Ausbau der E-Mobil-Infrastruktur zum Großteil an die privaten Bauherren. Am Ende der Kette stehen die Mieter, Häuslebauer und Wohnungseigentümer. Sie finanzieren die Ladestation vor der Tür mit ihren Kosten für Miete, Eigenheim oder Wohnungskauf. Die Ladestationen an öffentlichen Straßen und Plätzen werden weiterhin mit Steuergeldern bezahlt (siehe auch: E-Autos zum Sonderpreis). Ob das Interesse der EU-Staaten, die E-Mobil-Infrastruktur mit Steuermitteln auszubauen, nach Einführung der privatisierten Ladestationenpflicht bestehen bleibt oder plötzlich erlahmt, ist eine Frage, die sich heute schon beantworten lässt.


Autor
Name: Jürgen Winkler