Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Mangelhafte Beschriftung verursacht Beinahe-Unfall
Ein Elektriker entging bei der Demontage einer fest angeschlossenen flexiblen Leitung nur knapp einer elektrischen Körperdurchströmung.
Eine Elektrofachkraft war damit beauftragt worden, eine stark beschädigte dreiphasige Geräteanschlussleitung zu entfernen. Die flexible Leitung wurde nachträglich fest an einen Verteiler (Steckdosenkombination) angeschlossen. Verschiedene Sicherungselemente waren im Verteiler eingebaut. Beim nachträglichen Anschluss der dreiphasigen Geräteanschlussleitung vergaß man, die Beschriftung der Stromkreise im Verteiler zu ergänzen. Der Elektriker ging davon aus, dass die flexible Leitung über das Sicherungselement für die dreiphasige 16 A-Steckdose angeschlossen sei. Er schaltete daher die drei Außenleiter an diesem Sicherungselement ab. Vorsichtshalber beabsichtigte er an der beschädigten Stelle, an den freigelegten Adern der flexiblen Leitung, die Spannungsfreiheit mit dem zweipoligen Spannungsprüfer festzustellen.
Eingebauter RCD verhinderte Unfall
Als er gerade dabei war, die einzelnen Adern zu prüfen, berührten sich zwei der beschädigten Außenleiter und verursachten einen Lichtbogen. Der Mitarbeiter hatte Glück im Unglück – die Intensität des Lichtbogens war gering. Im Verteiler war ein RCD eingebaut. So kam es schnell zu einer Abschaltung des Stromkreises. Die Unfallanalyse ergab, dass zwei Phasen der flexiblen Leitungen über jeweils ein Sicherungselement und eine Phase über die Phase eines dreiphasigen Sicherungselements angeschlossen waren. In der flexiblen Leitung standen nach dem Ausschalten des dreiphasigen Sicherungselementes demnach noch zwei Phasen unter Spannung.
Fünf Sicherheitsregeln aus der Normenreihe DIN VDE 0105
Unfälle dieser Art lassen sich grundsätzlich durch die Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln verhindern: 1. Freischalten