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Lohnt sich ein Anbieterwechsel aktuell?

02.01.2023

Seit 1998 haben Verbraucher:innen die Wahl und können selbst entscheiden, wer sie mit Strom beliefert. Aktuell steigen in Deutschland neben den Preisen für Gas auch die Strompreise: Denn ein Anteil des Stroms wird durch Gas gewonnen. Vielen Menschen stellt sich die Frage, ob ein Anbieterwechsel Sinn macht. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert den Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung, und worauf derzeit zu achten ist.

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Grundversorgung vs. Ersatzversorgung: Die Tücken

Eine Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Sie greift, wenn der bisherige Anbieter plötzlich ausfällt oder sich ein Anbieterwechsel unerwartet verzögert, und bedarf keines Vertragsabschlusses und keiner Kündigung. In der Ersatzversorgung sind höhere Kosten möglich, da der Versorger die Preise zum 1. und 15. des Monats kurzfristig ändern kann. Seit Juli 2022 gilt: Drei Monate lang ist der Grundversorger nicht dazu verpflichtet, einen neuen Vertrag einzugehen. Wer innerhalb von drei Monaten jedoch keinen neuen Vertrag schließt, fällt automatisch in die Grundversorgung.

Als Grundversorgung wird die Energielieferung von Strom oder Gas zu allgemeinen Preisen an Privathaushalte bezeichnet. Grundversorger – häufig örtliche Stadtwerke – beliefern im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte. Die allgemeinen Preise beim lokalen Grundversorger waren früher vergleichsweise teuer. Seit einiger Zeit ist die Grundversorgung für viele Haushalte eine günstigere Option. In den meisten Fällen sind Grundversorger verpflichtet, Haushalte in die Grundversorgung aufzunehmen. Allerdings gibt es Fallstricke: Einige Grundversorger schieben Neukunden ohne gesetzliche Grundlage in die teurere Ersatzversorgung. Bei einer ungerechtfertigten Zuteilung in die Ersatzversorgung kann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale weiterhelfen.


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