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(Symbolbild: Gravicapa/stock.adobe.com)
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Normen und Vorschriften

Licht und Beleuchtung: DIN 67528 2018-04

25.01.2019

Die Beleuchtung von Parkplätzen und Parkbauten hat die Funktion, den Verkehrsteilnehmer bei der Bewältigung der Sehaufgabe im Zusammenhang mit dem Parkvorgang zu unterstützen.

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DIN 67528 2018-04: Beleuchtung von öffentlichen Parkbauten und öffentlichen Parkplätzen

Eine regelgerechte Beleuchtung fördert das rechtzeitige Wahrnehmen der Fußgänger, die die Parkplätze und Parkbauten gemeinsam mit den Fahrzeugen benutzen. Damit trägt die Beleuchtung zur Verkehrssicherheit und zur objektiven und subjektiven Sicherheitswahrnehmung der Benutzer bei. Die Beleuchtung fördert die Verkehrsabwicklung und ermöglicht schnelles und sicheres Zurechtfinden; sie wirkt im Zusammenhang mit einer farblichen Gestaltung als Element eines Wegweisungssystems. Die Beleuchtung von Ein- und Ausfahrtzonen dient der Anpassung (Adaptation) an unterschiedlich beleuchtete Bereiche und verbessert die Erkennbarkeit von Personen, Abfertigungssystemen, Begrenzungen, Hindernissen und die visuelle Führung. Die Beleuchtung der Nutzfläche ermöglicht das rechtzeitige Erkennen von Personen, Fahrzeugen, Begrenzungen und Hindernissen sowie das Auffinden von Abstellfläche und Fahrzeug. Eine regelgerechte Beleuchtung trägt wesentlich zur Benutzerfreundlichkeit und Akzeptanz von Parkplätzen und Parkbauten bei. Gegenüber der 2008-11 zurückgezogenen DIN 67528:1993-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Parkbauten und Parkplätze, die sich nicht in Arbeitsstätten befinden;

  • Anpassung des Titels an neuen Anwendungsbereich;
  • Überarbeitung des Abschnitts Begriffe (neue Begriffe: Fußweg, Fahrgasse, Nutzfläche, Kassenbereich; Definition von Parkbauten um das Vorhandensein einer Nutzfläche von über 100 m2 erweitert);
  • Angabe der Anforderungen an Beleuchtungsverhältnisse durch vertikale und zylindrische Beleuchtungsstärken statt horizontaler Beleuchtungsstärken;
  • Aufnahme von Hinweisen zur Lichtsteuerung;
  • Aufnahme der Möglichkeit für eine orientierende Messung der Beleuchtung;
  • redaktionelle Überarbeitung und Anpassung an aktuelle Gestaltungsregeln.

Diese Norm gilt für die ortsfeste Beleuchtung der Nutzflächen in öffentlichen Parkbauten und auf öffentlichen Parkplätzen, die keinem beschränkten Benutzerkreis unterliegen. Die Beleuchtung kann durch Tageslicht, künstliches Licht oder eine Kombination von beiden erfolgen. Diese Norm gilt nicht für Parkbauten und Parkplätze in Arbeitsstätten.


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