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Normen und Vorschriften

Leuchten – Teil 2-5: Besondere Anforderungen – Scheinwerfer

22.06.2018

Lichtdesign bietet viele Möglichkeiten. Welche Vorschriften und Normen gelten dabei, wenn es sich um Lichtanlagen wie Scheinwerfer handelt?

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DIN EN 60598-2-5/2016-09

(VDE 0711-2-5)

Leuchten – Teil 2-5: Besondere Anforderungen – Scheinwerfer Die als Ersatz für DIN EN 60598-2-5 (VDE 0711-2-5):1998-11 und DIN EN 60598-2-5 Berichtigung 1 (VDE 0711-2-5 Berichtigung 1):1999-08 neu herausgegebene Norm beschreibt Anforderungen an Scheinwerfer mit elektrischen Lichtquellen zum Betrieb an einer Versorgungsspannung bis 1000 V. Die mechanische Beanspruchung von Scheinwerfern ist ähnlich der Beanspruchung für Straßenleuchten ausgelegt. Aus diesem Grund ist die Norm in Hinblick auf die Prüfungen überarbeitet worden. Ein Scheinwerfer dient zur Anstrahlung von Objekten. Die Verwendung folgt in Innenräumen oder im Freien. Durch die Anstrahlung können Objekte oder Gegenständen gegenüber ihrer Umgebung aufgrund der höheren Beleuchtungsstärke hervorgehoben werden. Scheinwerfer für die Verwendung im Freien entsprechen der Mindestschutzart IP X3 gegen das Eindringen von Feuchtigkeit. Fassungsträger und gegebenenfalls Lampenhalter müssen den im bestimmungsgemäßen Gebrauch des Scheinwerfers auftretenden Beanspruchungen für die Gebrauchsdauer des Scheinwerfers standhalten. Sie müssen das Einsetzen und Herausnehmen von Lampen mit Abmessungen und Toleranzen nach den entsprechenden IEC-Normen zulassen und die Lampen in der vorgesehenen Lage zum optischen System des Scheinwerfers halten. Scheinwerfer zur Verwendung im Freien oberhalb des Bodens müssen einer Windbelastung entsprechend einer Windgeschwindigkeit von 150 km/h auf die projizierte Oberfläche des gesamten Scheinwerfers ohne übermäßige Auslenkung standhalten. Teile von Scheinwerfern für die Montage ab 3 m, die nicht mit mindestens zwei Schrauben oder gleichwertigen Gegenständen befestigt sind, müssen eine besondere Sicherung gegen herabfallende Teile haben. Dadurch werden Menschen, Tiere und die Umgebung gegen herabfallende Teile geschützt. Die Befestigungspunkte, die es ermöglichen, den Scheinwerfer zu drehen, sind von den Anforderungen ausgenommen. Um das Verletzungsrisiko gegen herabfallendes Glas einzudämmen, werden bei Montagehöhen ab 5 m besondere Anforderungen an das Glas gestellt. Das Glas muss bei dem Aufprall auf dem Boden in kleine Teile zerbrechen oder durch eine hohe Stoßfestigkeit unbeschädigt bleiben. Für Höhen unterhalb 5 m gibt es keine weiteren Anforderungen. Leuchten müssen so gebaut sein, dass ihre aktiven Teile nicht berührbar sind, wenn die Leuchte für den normalen Gebrauch installiert und angeschlossen ist. Auch durch das Auswechseln von Leuchtmitteln darf keine Gefahr durch einen elektrischen Schlag hervorgehen. Dies gilt auch dann, wenn die Leuchte nicht von Hand geöffnet werden kann. Auf der äußeren Oberfläche der Leuchte dürfen basisisolierte Teile nicht ohne geeigneten Schutz gegen das zufällige Berühren verwendet werden.           

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