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Maschinen- und Anlagentechnik | Energietechnik/-Anwendungen | Steuerungstechnik (allg.)

Schaltanlagen: Aderkennzeichnung in Schaltschränken

Leserkommentar: "Eine Aderkennzeichnung ist für die Fehlersuche zwingend erforderlich"

08.12.2016

Zur Leseranfrage "Aderkennzeichnung in Schaltschränken" erreichte uns der folgende Leserkommentar. Wir veröffentlichen den Kommentar und die Antwort des Fachautors W. Hörmann ungekürzt.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse habe ich im Elektropraktiker 11-2016 die Leseranfrage „ Aderkennzeichnung in Schaltschränken“ gelesen.Da ich seit 28 Jahren bei einem Automobilzulieferer arbeite und im Rahmen meiner Tätigkeit viele neue Anlagen und Maschinen abgenommen und geprüft habe, weiß ich, dass es dabei gelegentlich Probleme mit der Aderkennzeichnung gibt. Meist betrifft dies Firmen, die zum ersten Mal oder nur selten Steuerungen für Industriemaschinen bauen.Die Praxis in meiner Branche sieht wie folgt aus:Bei Maschinensteuerungen ist eine Aderkennzeichnung für die Fehlersuche zwingend erforderlich. Kein Automobilhersteller oder Zulieferer wird stundenlange Ausfallzeiten seiner Fertigungslinien akzeptieren, nur weil die Instandhalter wegen fehlender Aderkennzeichnung unnötig viel Zeit für die Fehlersuche aufwenden müssen.Kein Automobilhersteller oder Zulieferer wird stundenlange Ausfallzeiten seiner Fertigungslinien akzeptieren, nur weil nach Austausch der als defekt identifizierten Bauteile aufgrund einer Verwechselung nicht gekennzeichneter Adern eine Maschine in der Fertigungslinie beim Wiederanlauf beschädigt wurde.Die Kosten und Schäden, die jährlich durch fehlende Aderkennzeichnung permanent entstehen, sind bei weitem größer als der einmalige Aufwand für die Aderkennzeichnung.In den Pflichtenheften der meisten Automobilhersteller und deren Zulieferer finden sich entsprechende Forderungen und detaillierte Ausführungsvorschriften. Die Forderungen nach Aderkennzeichnung sind überall nahezu identisch. Die Ausführungsvorschriften unterscheiden sich.Bei der konkreten Ausführung werden manchmal Kompromisse gemacht und gleichwertige Standardlösungen der Maschinenhersteller akzeptiert. Bei der allgemeinen Forderung werden nur in seltenen Fällen negative Abweichungen akzeptiert. Als Anlage habe ich einen Auszug aus unserem allgemeinen Pflichtenheft zum Thema „Kennzeichnung“ beigelegt (hier zum Download als PDF).Mit freundlichen Grüßen

Detlef Hacker


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Autor
Name: Jürgen Winkler