Frage:
Ist es zulässig, in einem Badezimmer eine Leitung (NYM 3 × 2,5 mm2) für den Waschmaschinenanschluss direkt (Fertigfußboden; es kommt kein Estrich darüber) unter dem Badewannenträger aus Styropor zu verlegen? Mit den Händen erreichbar wäre die Leitung so nicht. Von der Badewanne aus soll dann die Leitung innerhalb des Bereichs 2 in einem Kabelkanal verlegt werden. Die Leitung kommt aus dem Versorgungsschacht und soll direkt, parallel zur Wasserversorgung für die Waschmaschine in den Bereich 1 hineinführen.
Antwort:
Vorweg. Hierbei handelt es sich um eine ungewöhnliche Art – die bisher noch nicht angefragt wurde – ein Kabel/eine Leitung zu verlegen.
Bereich unter Badewanne. Nach Abschnitt 701.30.3 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] gilt der Bereich unter Badewannen oder Duschwannen als Bereich 1. Der Bereich 1 trifft bei Badewannen oder Duschwannen auch dann zu, wenn dieser Bereich nicht zugänglich ist.
Kabel/Leitungen im Bereich 1. Im Abschnitt 701.512.3 von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] gibt es nur Vorgaben für die Verlegung von Kabel/Leitungen, die Betriebsmittel im Bereich 1 versorgen.
Für die Verlegung von „anderen“ Kabel/Leitungen gibt es nur allgemeine, nicht aber bereichsspezifische Festlegungen. So wird unter Abschnitt 701.512.3 b) von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] gefordert, dass alle anderen Kabel und Leitungen, einschließlich deren Zubehör, mindestens 6 cm tief von der Wandoberfläche eingebettet sein müssen.
Von dieser Forderung darf, nach Abschnitt 701.512.3 c) von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1], unter der Voraussetzung abgewichen werden, dass „die Stromkreise durch einen zusätzlichen Schutz nach 415.1 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt sind [...]“. Andere Varianten sind auch noch angeführt, dürften aber für den Anwendungsfall des Anfragenden nicht relevant sein.
Da normativ alle – bis auf wenige Ausnahmen – Stromkreise, die elektrische Betriebsmittel/Verbrauchsmittel in einem Raum mit Badewanne oder Dusche versorgen, durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA geschützt sein müssen, wäre es möglich, vom Abschnitt 701.512.3 c) von DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701) [1] Gebrauch zu machen.
Soweit würde nichts gegen eine Verlegung unter der Badewanne sprechen. Jedoch kann ich nicht feststellen, ob diese Art der Verlegung, z. B. auch den Anforderungen der DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2] entspricht. Ich sehe die Probleme an den Stellen, an denen das Kabel/die Leitung in diesen Bereich unter der Wanne eingeführt wird bzw. an der Stelle wo das Kabel/die Leitung aus diesem Bereich unter der Wanne wieder herausgeführt wird.
In keinem Fall darf die notwendige Steckdose in der Abmauerung der Wanne vorgesehen werden. Das wäre unzulässig. Wenn der Anfragende das Kabel/die Leitung im Kanal weiterführt, dann bestehen normativ keine Einwände.
Entsprechend der, im Nachhinein erfolgten Ergänzung des Anfragenden kommt das Kabel/die Leitung aus einem Installationsschacht und führt von dort direkt in den Bereich 1 unter der Wanne. Somit dürfte es normativ keine Probleme geben.
Sei noch angemerkt, dass die „Berührbarkeit“ oder nicht „Berührbarkeit“ der Kabel/Leitungen auch in Räumen mit Badewanne oder Dusche nicht relevant ist.
Die Waschmaschine dürfte im Bereich 2 zur Aufstellung kommen, vorausgesetzt die betreffende Steckdose wird außerhalb der Bereiche 0, 1 und 2 errichtet.
Eine genauere Antwort lässt sich nicht geben, da hierzu weitere Informationen notwendig wären.
Autor: W. Hörmann
Literatur:
[1] DIN VDE 0100-701 (VDE 0100-701):2008-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche.
[2] DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) :2013-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen.
Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.