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Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Ist das Schwarzarbeit?

Muss das über Honorar bezahlte Prüfen von Betriebsmitteln in die Handwerksrolle eingetragen werden?

(Bild: M Lochthofen/ep)

Frage:
Ich prüfe auf Honorarbasis Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702). Kleinere Reparaturen (Steckerwechsel) werden ausgeführt. Ist das Schwarzarbeit? Muss ich in der Handwerksrolle eingetragen sein?

Antwort:
Entsprechend § 1 der Handwerksordnung (HwO) [1] gilt grundsätzlich: „Der selbstständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet“. Das Elektrotechniker-Handwerk ist in diesem Sinne ein zulassungspflichtiges Handwerk.

Hierbei wird nicht unterschieden, ob umfangreiche Neuinstallationen durchgeführt werden oder Kleinstreparaturen wie der Tausch eines defekten Schuko-Steckers. Entscheidend ist lediglich, ob diese Tätigkeit gewerblich durchgeführt wird. Folgende Ausnahme gilt jedoch: Ist der Anfragende beispielsweise als Betriebselektriker in seinem Betrieb angestellt und führt im Zuge der Prüfung Reparaturen an elektrischen Arbeitsmitteln seines Betriebes durch, muss er nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein. Sobald der Anfragende aber diese Tätigkeit selbstständig als Gewerbetreibender durchführt, muss er eine entsprechende Eintragung vornehmen lassen.

Fazit. Auch wenn es sich bei dem Tausch eines Steckers scheinbar um eine einfache handwerkliche Tätigkeit handelt, darf dies nicht ohne weiteres durchgeführt werden. Es ist empfehlenswert, sich hierüber auch bei der entsprechenden Handwerkskammer zu informieren. Eventuell besteht auch die Möglichkeit, sich für diese Tätigkeit eine Ausnahmeregelung ausstellen zu lassen.

Autor: L. Nowara

Literatur:

[1] Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) HwO; in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143).

[2] DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.

[3] Nowara, L.: In der Handwerksrolle oder Schwarzarbeiter – Warum für Prüfdienstleister der Eintrag in die Handwerksrolle wichtig ist; Elektropraktiker, Berlin 72 (2018) 3; S. 250–251.

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.

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