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Baustromverteiler (Foto: fefutoto/stock.adobe.com)
Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Installation innerhalb von Baustellen- und Bürocontainern

30.04.2019

Welche Art von Kabeln können bzw. müssen für die Installation von Baustellen- und Bürocontainern verwendet werden?

Frage: Bei der Überprüfung mehrerer Baustellen- und Bürocontainer habe ich festgestellt, dass in diesen ausschließlich NYM-Kabel verbaut wurden. Eine CE-Kennzeichnung ist vorhanden. Auf Nachfrage antwortete mir der Vertreiber, dass diese Art der Ausführung üblich und auch bei anderen Herstellern so sei. Meines Erachtens erlaubt DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) aber nur flexible Leitungen. Kann ich eine solche Anlage ohne Bedenken abnehmen? Stellt diese Art der Ausführung einen Qualitätsmangel dar? Antwort: Ob die Baustellen- und Bürocontainer des Anfragenden in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] fallen, möchte ich, aufgrund des vorgesehenen Einsatzes, bezweifeln. Im Anwendungsbereich von DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] gibt es für bestimmte Baueinheiten entsprechende Ausnahmen vom Anwendungsbereich. Nach Abschnitt 717.1 von DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] gilt, dass ortsveränderliche oder transportable Mobilheime, Büros und Ähnliches für ausgedehnte Anwendungen (über längere Zeit) am selben Ort nicht in den Anwendungsbereich von DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] fallen. Für solche Container/Baueinheiten gelten demnach die normalen Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100). Ganz sicher würden aber solche Container, wenn sie selbstfahrend sind oder auf einem fahrbaren Untergestell angeordnet sind und nur kurzzeitig (ein paar Tage) an ein und demselben Ort zum Einsatz kommen, in den Anwendungsbereich von DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] fallen. Das würde ich auch so sehen, wenn es sich dabei z. B. um einen fahrbaren Büro-Container handeln würde, der beispielsweise als Informations-Fahrzeug zum Einsatz kommt. Grauzonen werden sich aber nicht ausschließen lassen. Ausgehend davon, dass manche der vom Anfragenden angeführten Büro- oder Baustellen-Container (überwiegend nicht selbstfahrend) über Monate am selben Ort aufgestellt bleiben, manche sogar über Jahre, dann ist es verständlich, dass solche Container keinen allzu großen Erschütterungen ausgesetzt sind, allenfalls beim Transport zu einem neuen Langzeitaufstellungsplatz, sodass auf die Verwendung flexibler Kabel/Leitungen verzichtet werden kann. Somit ist die Verwendung von Mantelleitungen nicht zu beanstanden und auch die anderen Anforderungen von DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] brauchen nicht berücksichtigt zu werden.Bezüglich der CE-Kennzeichnung gilt, dass es sich dabei nicht um ein Qualitätsmerkmal handelt. Letztendlich kann jeder Hersteller diese CE-Kennzeichnung in Eigenverantwortung aufbringen. Es besagt nur, dass die relevanten Normen eingehalten wurden, ohne diese „Einhaltung“ besonders nachzuweisen. Verwunderlich ist allerdings die CE-Kennzeichnung für den Container. Eine CE-Kennzeichnung kann sicher nicht für die Errichtung der elektrischen Anlage aufgebracht werden. Die Errichtung elektrischer Anlagen unterliegen derzeit keiner Europäischen Richtlinie, auch nicht der Niederspannungsrichtlinie. Es wäre interessant zu erfahren, für welche Richtlinie die CE-Kennzeichnung vom Hersteller aufgebracht und welche relevanten Normen dafür eingehalten wurden. Schlusshinweis. Ich gebe dem Anfragenden aber recht, dass für Baueinheiten, die unter DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717) [1] fallen, formal nur flexible oder mehrdrähtige Kabel/Leitungen (mindestens sieben Drähte für eine Ader) zur Anwendung kommen dürfen, auch wenn diese Baueinheiten in manchen Fällen mehrere Tage am selben Platz aufgestellt werden. Literatur: [1] DIN VDE 0100-717 (VDE 0100-717):2010-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-717: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten. Autor: W. Hörmann Dieser Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.