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(Foto: FedotovAnatoly/stock.adobe.com)
Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Halogenfreie Kabel für die Erdverlegung

08.10.2019

Wie ist der Einsatz von Halogenkabeln im Erdreich geregelt?

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Frage: In fast allen Bereichen des Bausektors können halogenfreie Kabel problemlos eingesetzt werden. Wie verhält es sich bei der Verlegung im Erdreich? Ich finde hier eine Vielzahl widersprüchlicher Angaben. Antwort: Festlegungen zu halogenfreien Kabeln vom Typ „N2X..“ gibt es im Teil 5-G von DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-604) [1]. Laut informativen Anhang A, Abschnitt A.3.1 von DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-204) [1] dürfen solche Kabel nur in Innenräumen, in Luft oder in Beton verlegt werden, wobei eine direkte Verlegung in Erde oder in Wasser nicht vorgesehen bzw. nicht zulässig ist. Die Aussagen einiger Hersteller, dass solche Kabel in Rohren im Erreich verlegt werden dürfen, ist in der Norm nicht enthalten. Vermutlich basieren solche Aussagen auf Abschnitt 521.10.4 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2], wo festgelegt ist, dass z. B. Mantelleitungen (NYM) auf kurzen Strecken (max. 5 m) im Erdreich verlegt werden dürfen, wenn sie auswechselbar sind und das Eindringen von Flüssigkeiten verhindert wird. Es gibt halogenfreie Kabel vom Typ N2X2Y, die im Erdreich verlegt werden dürfen. Siehe hierzu auch DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) [3].

Diese Type hat den großen Nachteil, dass diese Kabel nicht die Anforderungen für „nicht flammenausbreitend“ erfüllen, bei senkrechter Verlegung gelten sie als sehr brandausbreitend. Hiervon ausgenommen sind solche mit verbessertem Brandverhalten, wie z. B. NHMH nach DIN VDE 0250-215 (VDE 0250-215) [4], die aber wieder nicht in Erde verlegt werden dürfen. Außerdem gilt, dass solche Kabel vom Typ N2X2Y, aufgrund zu geringer Nachfrage kaum hergestellt werden und somit nur schwer zu erhalten sind und demnach auch sehr teuer sind. Hinweis: 2X steht für VPE-Aderisolierung und 2Y für PE-Mantel nicht flammenausbreitend. Fazit: Mit diesen Widrigkeiten muss derzeit gelebt werden. Spätestens ab 1. Juli 2017 kann sich einiges ändern, da zu diesem Zeitpunkt die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) (vormals Bauproduktenrichtlinie) anzuwenden ist. Danach fallen Kabel/Leitungen auch unter diese Verordnung, wodurch für Kabel/Leitungen andere Prüfungen und neue Prüfklassen anzuwenden sind. Was genau dabei herauskommen wird, ist mir derzeit nicht bekannt. Siehe hierzu den Nationalen Anhang von DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) [5]. Für mich stellt sich aber die Frage, warum für die Erdverlegung PVC-isolierte Kabel (z. B. NYY) nicht verwendet werden sollten. Im Erdreich würde bei einem Kurzschluss oder Lichtbogen zwar die PVC-Isolierung „örtlich“ verbrennen, aber das Feuer würde sich nicht weiter ausbreiten, sodass der dabei entstehende Schaden sehr gering sein dürfte. Innerhalb des Gebäudes könnte dann in einem „gesicherten“ Bereich auf halogenfreie Kabel übergegangen werden, d. h. Verwendung von Kabel/Leitungen, die keine PVC-Isolierung aufweisen. Sicher ist ein Problem bei diesem Kabel (N2X..), dass es nicht im Wasser verlegt sein darf. Alle übrigen Anforderungen (wie z. B. Nutzungsdauer, Leiterkapazität, Beeinflussung bei Signalkabeln) dürften aber vergleichbar sein mit denen anderer Kabel/Leitungen. Literatur: [1] DIN VDE 0276-604 (VDE 0276-604):2008-02 Starkstromkabel – Teil 604: Starkstromkabel mit Nennspannungen 0,6/1 kV mit verbessertem Verhalten im Brandfall für Kraftwerke.

[2] DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen.


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