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Gipskartonplatten waren falsch gelagert (Foto: BGETEM)
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften

Gipskartonplatten klemmen Monteur ein

22.10.2018

Wenn Elektrofirmen im Bau- oder Sanierungsbereich tätig sind, müssen sie auch die Regeln und Vorschriften in diesen Bereichen beachten. Andernfalls kann dies zu unnötigen Unfällen führen.

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Arbeitsauftrag. Eine Montagefirma hatte im Rahmen der Sanierung eines Einfamilienhauses den Auftrag erhalten, die Elektroinstallationsarbeiten vorzunehmen. Für die Ausführung der Arbeiten wurden zwei Monteure geschickt.

Unfallhergang. Die Monteure waren schon einige Zeit mit den Installationsarbeiten in dem Haus beschäftigt. Eines Tages wollte einer der Monteure über den Flur des ersten Stockwerkes in den nächsten Raum gehen. Da der Fußboden aus Holzdielen bestand, ergaben sich durch die Bewegungen Schwingungen, die sich über den gesamten Boden ausbreiteten. Nach dem Durchqueren der Tür kippte ein an der Wand angelehnter Stapel von 25 Gipskartonplatten (1,25 m x 2 m) um. Diese hatten ein Gesamtgewicht von über 600 kg. Der Monteur bemerkte dies zu spät und kam mit dem linken Fuß unter den umstürzenden Stapel. Dabei zog er sich einen Bruch des Fußes und tiefe Schnitt- und Schürfwunden am Unterschenkel zu. Der anwesende Arbeitskollege befreite den Kollegen und setzte einen Notruf ab. Der kurze Zeit später eintreffende Rettungswagen brachte den Monteur dann ins nächste Unfallkrankenhaus. Angemerkt sei, dass die durch diese Unachtsamkeit entstandenen schweren Verletzungen oft zu Arbeitsausfällen von sechs Monaten und mehr führen können. Darüber hinaus muss auch mit bleibenden Schäden gerechnet werden.

Unfallanalyse. Eindeutige Unfallursache war eine nicht fachgerechte Lagerung der Gipskartonplatten (Bild), da die Platten fast senkrecht an eine Wand angelehnt und nicht gegen Umstürzen gesichert wurden. In diesem Zusammenhang ist auf die DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten (früher BGV C 22 Bauarbeiten) § 13 „Schutz gegen herabfallende und umstürzende Gegenstände“ zu verweisen. Weiterhin gibt auch das Merkblatt „Verarbeitung Trockenbau“ des Bundesverbandes der Gipsindustrie Hinweise zur Lagerung. Im Abschnitt 2.1 Plattenlagerung heißt es: „Gipskartonplatten dürfen nur waagerecht auf Kanthölzern gelagert werden." Autor: J. Jühling


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