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Recht

Elektroschrott-Gesetz: Verbraucher bringen Altgeräte selten zurück

Gesetz zur Rücknahmepflicht verfehlt Wirkung

04.07.2017

Knapp ein Jahr nach Einführung der Rücknahmepflicht für Elektroschrott zeigt sich eine erschreckende Bilanz. Das Angebot wird vom Verbraucher kaum wahrgenommen. Händler zeigen sich nicht immer kooperativ.

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Viele Händler sind seit knapp einem Jahr verpflichtet, Elektroschrott zurückzunehmen. Ihnen droht sogar ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro, wenn sie sich nicht an die neue Gesetzesvorgabe halten. Verbraucherschützer, Deutsche Umwelthilfe und Branchenverbände zogen eine erste Bilanz. Die Inanspruchnahme des Angebots sei zu gering, der Aufwand hingegen hoch, kritisieren Handelsvertreter. „Verbraucher nehmen nur das in Anspruch, von dem sie wissen“, äußerte Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegenüber der Deutschen Presse Agentur (dpa). Doch nicht nur Verbraucher wissen meist nichts von der Rücknahmepflicht. Auch die Händler weisen vielerorts nur versteckt auf die Möglichkeit zur Rücknahme hin.

Rücknahmepflicht gilt seit Ende Juli 2016

Die Sammelquote für Elektroschrott sollte mit Einführung des Gesetzes Ende Juli 2016 erhöht werden. Verbraucher dürfen seitdem ausgediente Elektrogeräte beim Händler abgeben, sofern das Geschäft eine Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern aufweist. Bei Onlinehändlern werden Versand- und Lagerfläche berechnet. Kleingeräte mit einer Kantenlänge von 25 Zentimetern müssen ohne Kassenbeleg und ohne Kauf eines neuen Gerätes vom Händler zurückgenommen werden. Größere Geräte dürfen  Kunden nur gegen Kauf eines neuen Elektroartikels kostenlos abgeben. Dadurch sollte weniger Elektroschrott in der schwarzen Tonne landen und mehr der Wiederverwertung zugeführt werden.

Gesetzeslücke führt zu Rückgabeproblemen

Laut Bundesverband für Technik des Einzelhandels (BVT) werden nur wenige Elektro-Kleingeräte in Geschäften abgegeben. Selbst Händler, die auffällige Rücknahmetheken eingerichtet haben, registrieren nur wenige Rückläufe. Elektrogroßgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen nimmt der Handel hingegen schon seit Jahren freiwillig zurück. Ein weiteres Problem sieht Fischer von der DUH darin, dass Discounter keine alten Elektrogeräte zurücknehmen müssen. Mit Wochenendangeboten zählen sie aber zu den größten Absatzmärkten für Kleingeräte wie Rasierer, Wasserkocher, Föhne oder Radioweckern. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die ausgedienten Geräte zu entsorgen. „Anfangs hat faktisch nichts funktioniert“, sagte Fischer. Inzwischen habe sich einiges verbessert. Verbraucher würden nicht mehr so oft aus Geschäften weggeschickt werden. Die allgemeine Nachfrage nach der Entsorgung des Elektroschrotts im Handel sei jedoch gering bis nicht existent.


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Name: Antje Schubert